Urlaubsabgabefrist?
hallo an alle, gibt es ein gesetzt,das einen termin festlegt,bis wann der jahresurlaub eingereicht werden muss? ich bin der meinung-so etwas ist in einer BV über urlaubsgrundsätze geregelt???
Community-Antworten (8)
16.02.2011 um 19:43 Uhr
kann man, muss man aber nicht.
Er muss spätestens am 1. beabsichtiten Urlaubstag eingereicht werden.
16.02.2011 um 20:18 Uhr
wahlvst, was ist denn das für eine Antwort? Und dann gewährt man sich den Urlaub selbst? Wäre ein Grund für eine Kündigung.
remalon, der Urlaub muss vom AG gewährt werden. Heißt, dass man den Urlaub so rechtzeitig beantragen muss, dass der AG noch ausreichend Gelegenheit hat, diesen zu gewähren. Die näheren Modalitäten kann man sicher in einer BV regeln.
16.02.2011 um 20:47 Uhr
Lotte
.....dass man den Urlaub so rechtzeitig beantragen muss, dass der AG noch ausreichend Gelegenheit hat,
Dasd kann der Tag vor dem 1 Urlaubstag sein. Denn es soll AG geben, welche auch sehr kurzfristrig Urlaub gewähren/ gewähren können.
Aber es spricht nicht gegen eine BV, habe ich ja auch geschieben auch dass man es nicht muss. Ich habe > 40 Jahre Urlaub ohne BV zu diesem Thema bekommen. Soll gehen.
16.02.2011 um 20:58 Uhr
wahlvst, Du schriebst aber: "Er muss spätestens am 1. beabsichtiten Urlaubstag eingereicht werden" Also nix von 1 Tag vorher.
17.02.2011 um 10:09 Uhr
wie sieht es dann mit dem jahresurlaub aus...mein arbeitgeber machte einen aushang,bis wann er eingereicht werden sollte.da ich mit meiner partnerin gleichzeitig urlaub haben wollte,konnte ich ihn erst später einreichen.jetzt habe ich ihn abgelehnt bekommen,weil ein anderer AN seinen urlaub genehmigt bekommen hat.dieser liegt in der ferienzeit und der andere AN hat keine schulpflichtigen kinder-im gegensatz zu mir???wie ist dies zu beurteilen-beziehungsweise wie kann ich erreichen,dass ich diesen urlaub bekomme?problem ist: der andere AN ist im BR und meiner meinung nach ist dies eine pfluichtverletzung,da der BR darüber zu wachen hat das gesetzte eingehalten werden-welche besagen,dass der urlaub mit größtmöglicher rücksicht auf den AN zu gewähren ist und soziale gesichtspunkte(schulpflichtige kinder) zu beachten sind...
17.02.2011 um 10:26 Uhr
....die Berücksichtigung der Ferienzeit, bezieht sich nicht ausschließlich auf die Sommerferien.
17.02.2011 um 10:41 Uhr
@remalon woher sollten denn der Kollege im BR und auch der AG wissen, dass Du auch genau in dem Zeitraum Urlaub nehmen willst wenn Du ihn noch nicht angemeldet hattest als der andere Kollege ihn genehmigt bekommen hat. Sprech mit dem Kollegen, wenn der keine schulpflichtigen Kinder ist er ja evtl einsichtig, aber ansonsten seh ich schwarz für Dich. Und wenn Du noch mehr Antworten willst, dann mußt das Begrenzungshäkchen in Deiner ursprünglichen Frage rausmachen.
gruß rtjum
17.02.2011 um 17:46 Uhr
@remalon Ohne eine BV gilt durchaus: Wer zuerst kommt, malt zuerst...