Hallo,

bei uns werden die Arbeitsverträge vom Stammhaus in zweifacher Ausfertigung in unsere Zweigstelle ohne Unterschrift verschickt. Dort unterschreibt zuerst der AN. Dann gehen beide Exemplare zurück ins Stammhaus und erst dann unterschreibt der AG und schickt ein Exemplar an den AN zurück. Ist der Vertrag schon rechtswirksam mit Annahme des "Angebotes" durch den AN oder erst nach Unterzeichnung des AG?