Erstellt am 07.02.2011 um 08:52 Uhr von rkoch
> Was machen wir jetzt? Entscheiden wir jetzt ?
Tja, wenn Euer Wahlvorstand verschlafen hat die Sache auszulosen dann müßt einfach ihr das jetzt nachholen, sprich: Ihr lost die Sache aus. Ich bin nur etwas verwundert, da Euch dieses Problem mit ziemlicher Sicherheit eigentlich schon auf die Füße gefallen sein müsste. Wen habt ihr denn bis jetzt geladen wenn ein BRM verhindert war? Oder war seit der Wahl noch nie ein BRM verhindert?
> Muss das Ersatzmitglied geladen werden und dann sofort den neuen Vorsitz wählen.
Genau so. Das einzige kleine Henne-Ei-Problem: Wen ladet ihr zur Auslosung ein? Antwort: keinen von beiden. Die Auslosung ist keine Beschlußfassung, also muss dazu weder offiziell eingeladen werden noch muß dies auf einer Sitzung stattfinden oder müssen die BRM alle anwesend sein. Genau genommen muss die Auslosung aber öffentlich sein (wie schon damals die Auszählung/Auslosung bei der Wahl).
Wie ihr das gebacken kriegt macht ihr am besten unter Euch aus. So lange Eure Kollegen Euch glauben das bei der Auslosung alles mit rechten Dingen zugeht wird das nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird :-).
Erstellt am 07.02.2011 um 09:25 Uhr von ladykracher
Vielen Dank. Hat echt geholfen. Bis dato waren immer alle anwesend und das war auch gut so.
Kann der Vorsitz denn recht formlos niedergelegt werden?
Hilfloser Gruß
Erstellt am 07.02.2011 um 09:51 Uhr von rkoch
> Kann der Vorsitz denn recht formlos niedergelegt werden?
Ja. Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften. So lange kein Prozedere in der GO des BR festgelegt ist reicht ein einfaches "Ich schmeiß hin" während der Sitzung. So bald es dem BR als Gremium bekannt geworden ist das der BRV das Handtuch wirft muss unverzüglich ein neuer Vorsitzender gewählt werden.
In Eurem Falle (kompletter Rücktritt des BRV aus dem Amt) wäre es allerdings zumindest guter Stil gewesen, wenn der BRV ERST sein Amt geschmissen hätte, einen neuen BRV hätte wählen lassen und DANN sein Amt niedergelegt hätte. So habt ihr noch das Problem: Wer lädt zur Sitzung ein. Irgendeiner von Euch muß jetzt das Ruder an sich reißen und zur Sitzung einladen.
Erstellt am 07.02.2011 um 10:00 Uhr von pfeilenbogen
eigentlich habt ihr nun ein sehr großes Problem. Denn rechtlich sind Losentscheide und zwar alle, auch die bei gleicher stimmenzahl von EBRM, zwingend in der Wahl zu erfolgen. Denn erst nach Ende des Losentscheides ist der Wahlvorgang beendet. Weiter erst nach Ende des Wahlvorganges kann sich der neue Br konstituieren.
Folglich kann man nun hier auch fetstellen, der Wahlvorgang ist nie beendet worden. die Fristen sind aber abgelaufen und nun hat die ganze Zeit ein BR gehandelt der sich gar nicht konstituoeren durfte.
Den nun anstehenden Losentscheid MUSS aber auf alle Fälle der Wahlvorstand (der geschlafen hat und eine Pflichtverletzung begangen hat) nachholen und zwar mit Ankündigung und Herstellung der Öffentlichkeit und anschließendem Aushang des Ergebnisses.
Erstellt am 07.02.2011 um 10:07 Uhr von Rattle
Hallo,
frag doch die beiden EBRM, vielleicht möchte ja einer von beiden nicht der nachrücker sein?
das ganze protokollieren und gut ist.........
mfg
Erstellt am 07.02.2011 um 10:38 Uhr von pfeilenbogen
Rattle
gute Idee, doch dann müsste der Nachrücker geladen werden, damit er sein Mandat endgültig niederlegen kann. Denn Niederlegung oder Verzicht kann das EBRM nur wenn es wegen verhinderung nachgerückt ist oder muss.
Erstellt am 07.02.2011 um 10:38 Uhr von DrHouse
Rattle,
dann ist das Ers.mitglied aber ganz raus.