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Vertreterzulage

A
Arcal
Nov 2016 bearbeitet

eine Kollegin von uns ist für 8 Wochen als Kranheitsvertretung vom Innendienst in den Außendienst gewechselt bzw. beordert worden. Wir sieht es in dieser Zeit mit einer Vertreterzulage aus? Steht ihr so etwas zu?

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

26.01.2011 um 12:10 Uhr

  1. Läßt ihr Arbeitsvertrag das "beordern zu?
  2. War der BR mit im Boot? (§§ 95(3), 99 BetrVG - bei 8 Wochen ist das eine mitbestimmungspflichtige Versetzung!)
  3. Steht dem Außendienst eine andere Lohngruppe / "Außendienstprämie" o.ä. zu?
R
rkoch

26.01.2011 um 14:50 Uhr

Steht ihr so etwas zu?

Wer weiß? Eine gesetzliche Verpflichtung zu irgendeiner Form von Zulagen dieser Art gibt es nicht. Möglicherweise in TV, BV, AV.....

Ergänzend zu Petrus: Liegt Fall 3 vor wird der BR u.U. ein MBR bzgl. Umgruppierung haben.

P
Petrus

26.01.2011 um 15:00 Uhr

@rkoch: Darum frag ich ja.

Zu 1: Läßt der AV das "beordern" nicht zu, ist die Kollegein für eine "Vertretungszulage" vielleicht trotzdem dazu bereit... Zu 2: Bei einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung muss der BR natürlich genau prüfen, dass weder die Kollegin noch andere MA (die vielleicht lieber in den Außendienst wollen...) benachteiligt werden. Da kommt dann schnell das Thema "soziale Gesichtspunkte" auf... Umfangreich und nervig sowohl für BR wie für ArbGeb. Was vielleicht die Gesprächsbereitschaft über eine freiwillige BV erhöht... Zu 3: Eben. Dann wäre über eine Umgruppierung für die Dauer der Versetzung zu reden...

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