Hallo Kollegen ,
meine Frage bezieht sich auf die Mitbestimmung des BR .
Wir sind ein nicht tariflich gebundener metallverarbeitender Betrieb .
Wir haben sogenannte Mindestecklöhne mit der Geschäftsleitung für die einzelnen Abteilungen vor 3. Jahren ( dies war vor meiner Zeit als BR ) ausgehandelt .
Nun meine Frage : In letzter Zeit sind vermehrt Leute eingestellt worden , die unter den Mindestecklöhnen eingestellt wurden .
Ich frage nun : Gibt eine gesetzliche Grundlage für die Eingruppierung ? Wir im BR sind dort unterschiedlichrer Meinung .
Einige sind der Meinung das dies reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist und wir dort nichts tun können .
Der Arbeitgeber argumentiert , der neue Mitarbeiter soll sich erst einmal bewähren danach kann er höher eingruppiert werden . Eine BV gibt es in dieser Richtung nicht .
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen .
MfG
Blackman