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Teambildungsmaßnahmen

H
Hirsch
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen! Der Arbeitgeber will in unserer Abteilung Teambildungsmaßnahmen durchführen lassen. Im Gremium sind wir uns unsicher, ob Teambildungsmaßnahmen unter dem Mitspracherecht des BR fallen. Der Arbeitgeber meint - wie immer -, dass wir da nichts "mitzuschnabeln" haben. Und ich finde in den Kommentaren keine diesbezüglichen expliziten Informationen. Was meint Ihr dazu? Haben wir ein Mitspracherecht? Nach welchem Paragraph? Im § 97 BetrVG ist die Rede nur von Berufsbildungsmaßnahmen. Danke!

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Community-Antworten (3)

P
pitsieben

06.01.2011 um 12:24 Uhr

@ Hirsch, siehe den Kommentar von Däubler zum § 87 Abs. 1 Nr. 13 Rn 308 zur Qualifizierung von Gruppen(Team)mitgliedern.

H
Hirsch

06.01.2011 um 13:49 Uhr

Danke pitsieben! Leider habe ich "den Däubler" nicht hier. Aber morgen kann ich nachschauen. Bis jetzt was § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG angeht, habe ich gefunden, dass "das Mitbestimmungsrecht an die Einführung teilautonomer Gruppenarbeit gebunden ist. Nur wenn eine solche Form der Gruppenarbeit vorliegt, greift das Mitbestimmungsrecht." Oder "Das Mitbestimmungsrecht greift nur ein, wenn

  • eine Gruppe von Arbeitnehmern
  • eine ihr übertragene Gesamtaufgabe
  • im wesentlichen eigenverantwortlich erledigt
  • und dies im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufes" Ich bezweifle, dass wir bei Teambildungsmaßnahmen eine Gesamtaufgabe "eigenverantwortlich" erledigen werden. Aber ich werde weiterrecherchieren und danke nochmal!
K
Kölner

06.01.2011 um 15:26 Uhr

@Hirsch Ich würde auch eher über §§ 96-98 BetrVG gehen und dem AG alles an Infos abverlangen (Inhalte, Zweck, Perspektive etc.) was geht. Dann erfolgt die Prüfung über § 87 Abs. 1 Nr. 1 (ggf. 13) BetrVG und gut ist.

Manchem AG vergeht dabei der Spass...

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