Der Arbeitgeber will in unserer Abteilung Teambildungsmaßnahmen durchführen lassen.
Im Gremium sind wir uns unsicher, ob Teambildungsmaßnahmen unter dem Mitspracherecht des BR fallen. Der Arbeitgeber meint - wie immer -, dass wir da nichts "mitzuschnabeln" haben.
Und ich finde in den Kommentaren keine diesbezüglichen expliziten Informationen. Was meint Ihr dazu? Haben wir ein Mitspracherecht? Nach welchem Paragraph? Im § 97 BetrVG ist die Rede nur von Berufsbildungsmaßnahmen.
Danke!
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten