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Urlaubsvorgabe

B
bschwarz
Nov 2016 bearbeitet

moin moin

habe ne kleine Frage!

Darf die Geschäftsleitung unseren Mitarbeitern teilweise z.B. 2-3 Wochen den Urlaub vorschreiben...?

Jahresanspruch an Urlaub ist bei uns ca 6 Wochen.

kleiner zusatz es geht hier nicht um die Weihnachtszeit sondern um die Zeit wenn die Gleitzeitstunden auf 100 Minusstunden aufgebaut sind d.h. wahrscheinlich Februar wegen dem Schnee und dem Bodenfrost

Danke und Gruß

1.36603

Community-Antworten (3)

I
Immie

16.12.2010 um 15:26 Uhr

@bschwarz

Generell kann der Arbeitgeber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil - gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az. 1 ABR 79/92) sind dies maximal drei Fünftel des Jahresurlaubs.

http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo/2010/20101104_urlaubspflicht_zur_weihnachtszeit.htm

K
Kurzarbeiter

16.12.2010 um 18:08 Uhr

Immie

...und das dann auch nur im Rahmen von Mitbestimmungspflichtigen Betriebsurlaub

B
bschwarz

17.12.2010 um 07:43 Uhr

Danke !

muss mann denn mit dem Betriebsurlaub sämtliche AN beurlauben oder geht das Abteilungsweise oder auch nur vereinzelt??

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