Urlaubsvorgabe
moin moin
habe ne kleine Frage!
Darf die Geschäftsleitung unseren Mitarbeitern teilweise z.B. 2-3 Wochen den Urlaub vorschreiben...?
Jahresanspruch an Urlaub ist bei uns ca 6 Wochen.
kleiner zusatz es geht hier nicht um die Weihnachtszeit sondern um die Zeit wenn die Gleitzeitstunden auf 100 Minusstunden aufgebaut sind d.h. wahrscheinlich Februar wegen dem Schnee und dem Bodenfrost
Danke und Gruß
Community-Antworten (3)
16.12.2010 um 15:26 Uhr
@bschwarz
Generell kann der Arbeitgeber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil - gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az. 1 ABR 79/92) sind dies maximal drei Fünftel des Jahresurlaubs.
16.12.2010 um 18:08 Uhr
Immie
...und das dann auch nur im Rahmen von Mitbestimmungspflichtigen Betriebsurlaub
17.12.2010 um 07:43 Uhr
Danke !
muss mann denn mit dem Betriebsurlaub sämtliche AN beurlauben oder geht das Abteilungsweise oder auch nur vereinzelt??