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Tarifvertraganlehnung

V
Vshell
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage die wahrscheinlich nicht ganz einfach zu beantworten ist. Wir haben vor ca. einem Jahr fusioniert. Unser neuer AG selber Tochter einer großen deutschen Bank lehnt sich an dessen Tarifvertrag an. Komischerweise aber immer nur an die Absätze die ihm Vorteile bringen. Andere Paragraphen gerade was uns betrifft werden nicht angewandt.

Kann er das einfach tun, oder muß er, wenn er sich schon an den Tarifvertrag anlehnt an alle Punkte halten. Was können wir wenn es nicht statthaft ist tun?

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

10.12.2010 um 09:54 Uhr

Das Problem ist, das in Deutschland Vertragsfreiheit gilt. Wenn ihr so was unterschreibt, dann seid ihr damit einverstanden. So einfach ist das. Nur wenn ein TV Kraft Tarifbindung gilt (also tatsächliche oder gesamtheitliche einzelvertragliche Tarifbindung), gilt auch der gesamte TV. Ansonsten kann ich aus TV Textfragement picken und in AV schreiben wie ich will.

Andererseits: Fusion: habt ihr alle neue AV unterschrieben? Nach §613a BGB ist das weder notwendig noch erzwingbar. Ohne das ihr Euch freiwillig den neuen Verträgen untergeordnet habt sind diese Verträge die dieser AG normalerweise abschließt für Euch kalter Kaffee.

P
paula

10.12.2010 um 16:35 Uhr

Nachdem die Fusion in der Laiensprache nicht unbedingt identisch mit den rechtlichen Kategorien ist bin ich erst einmal vorsichtig mit dem § 613aBGB. Kann sein muss aber nicht...

Habt ihr schon mal mit der Gewerkschaft gesprochen? Wie wäre es mit Verhandlungen zu einem Haus-TV?

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