Firmenverschmelzung
Hallo Ich bin BRV einer Beteiligungsgesellschaft mit 41 MA's. Mein Betrieb soll mit einer anderen BG verschmolzen werden. Diese BG hat 85 MA's. Jetzt sagt der BRV des anderen Betriebes, das unser Gremium sein Mandat nach BetrVG §21a verliert. Unser Gremium ist jedoch der Meinung das es Neuwahlen geben muß. Ich finde das dieser § seltsam niedergeschrieben ist, da im Abs.1 von Spaltung die Rede ist wonach es zu Neuwahlen kommt. Im Abs.2 wird von Zusammenlegung geschrieben, aber da geht es nur ums Übergangsmandat. Als Schlußsatz steht: "Absats 1 gilt entsprechend." Was muss ich jetzt darunter verstehen.
Community-Antworten (2)
16.11.2010 um 18:27 Uhr
Warum fragst du zweimal das gleiche?
16.11.2010 um 19:15 Uhr
Keine Ahnung wie das passiert ist. Kann man so etwas löschen?