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Firmenverschmelzung

H
Hante
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich bin BRV einer Beteiligungsgesellschaft mit 41 MA's. Mein Betrieb soll mit einer anderen BG verschmolzen werden. Diese BG hat 85 MA's. Jetzt sagt der BRV des anderen Betriebes, das unser Gremium sein Mandat nach BetrVG §21a verliert. Unser Gremium ist jedoch der Meinung das es Neuwahlen geben muß. Ich finde das dieser § seltsam niedergeschrieben ist, da im Abs.1 von Spaltung die Rede ist wonach es zu Neuwahlen kommt. Im Abs.2 wird von Zusammenlegung geschrieben, aber da geht es nur ums Übergangsmandat. Als Schlußsatz steht: "Absats 1 gilt entsprechend." Was muss ich jetzt darunter verstehen.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

16.11.2010 um 14:53 Uhr

Das der Rest von Abs. 1 analog gilt. Sprich: Wahlvorstand bestellen und bis zur Konstitution des gemeinsam gewählten BR, längstens aber 6 Monate, macht der größere BR für beide weiter. Außer...

...hier liegt mal wieder eine Verwechslung von Betrieb und Unternehmen vor. Und die Betriebe des neuen Unternehmens liegen weit auseinander...

H
Hante

21.11.2010 um 13:20 Uhr

Hm, irgendwie hab ich mir mehr Antworten und damit Hilfen erwartet.

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