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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV legt sein Amt nieder. Muss der Betriebsausschuss neu gewählt werden?

O
Oehmchen
Nov 2016 bearbeitet

Unser BRV will sein Amt niederlegen. Zum einen muss eine Neuwahl des BRV stattfinden. Stellvertreter bleibt. Aber wie ist es mit dem Betriebsausschuss, muss dieser komplett neu gewählt werden?

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Community-Antworten (9)

N
nicoline

01.11.2010 um 17:28 Uhr

Oehmchen, ich würde sagen nein, denn der BRV ist ja "geborenes Mitglied des BA" und wird nicht in den BA gewählt. Wenn also ein neuer BRV gewählt ist, wird der automatisch Mitglied im BA.

O
Oehmchen

01.11.2010 um 17:36 Uhr

Wie sieht es denn aus, wenn der BRV nach der Amtsniederlegung im Betriebsausschuss weiter arbeiten möchte? Der BRV bleibt im BR.

N
nicoline

01.11.2010 um 18:01 Uhr

Oehmchen, im Betriebsausschuss weiter arbeiten möchte? Ihr seid da nicht bei "Wünsch Dir was", der BA hat eine zwingend vorgeschriebene Größe. Ich empfehle hier die Kommentierung zu § 27 aufmerksam durchzulesen, das geht nicht mal eben so!

L
Lotte

01.11.2010 um 18:03 Uhr

Oehmchen, der BR kann natürlich jederzeit Neuwahlen des BA vornehmen und die alten, nicht geborenen Mitglieder (sozusagen die Ungeborenen ;-) )abwählen. Dabei müssen aber die Wahlmodalitäten beachtet werden. Wurde z. B. in Verhältniswahl gewählt, kann auch nur in Verhältniswahl abgewählt werden.

N
nicoline

01.11.2010 um 18:14 Uhr

öööööööhhhhhhhmmmmmmm Lottilein, ist das:

Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.

Verhältniswahl???

Liebste Grüßchen, nicoline

L
Lotte

01.11.2010 um 18:19 Uhr

lol Hallo nicolinchen ;) Manchmal sollte man das, was man meint zu wissen, doch besser noch mal nachlesen. Sagen wir: es ist auf jeden Fall mehr als einfache Abwahl....;-))

O
Oehmchen

01.11.2010 um 18:21 Uhr

Der Betriebsausschuss wurde mit Mehrheitswahl gewählt. Der BR hatte sich einstimmig auf nur eine Liste mit allen Mitgliedern außer BRV und Stellvertreter geeinigt.

L
Lotte

01.11.2010 um 18:49 Uhr

Oehmchen, nun hab ich aber erst in den Däubler geschaut ;-) Unter § 27 BetrVG RN 14 schreibt er zur Abberufung bei Mehrheitswahl: "Eine Abberufung aller oder einzelner Mitglieder des Betriebsausschusses durch den BR ist jederzeit möglich (BAG 16. 3. 05...). Der Betriebsausschuss selbst kann keine Mitglieder abberufen. Der Beschluss über die Abberufung erfolgt in einer Sitzung des BR, zu der ordnungsgemäß unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen ist in geheimer Abstimmung (Abs. 1 Satz 5). Für die Abstimmung muss Beschlussfähigkeit (§ 33 Abs. 2) gegeben sein, d. h., mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder müssen an der Abstimmung teilnehmen."

N
nicoline

01.11.2010 um 19:34 Uhr

Lottchen, es ist auf jeden Fall mehr als einfache Abwahl....;-)) bei gehabter Mehrheitswahl, da bin ich dann wieder ganz nah bei Dir;-)))

Der Betriebsausschuss wurde mit Mehrheitswahl gewählt. Der BR hatte sich einstimmig auf nur eine Liste mit allen Mitgliedern außer BRV und Stellvertreter geeinigt. Na dann ist es ja etwas einfacher mit der Abwahl!

und nun hat Lotte sogar geschrieben, wie einfach. Aber bitte trotzdem noch mal lesen, gelle. Oehmchen?! ;-))

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