BR-Mitglied tritt zurück
hallo Ein BR- Mitglied hat sein Amt niedergelegt. Wir haben 7 Mitglieder (BR) bei 140 Mitarbeiter. so dadurch das jetzt einer abgesprungen ist sind wir nur noch 6. sind wir jetzt noch beschlußfähig ?? und wäre es ratsam gleich neuwahlen durchzuführen??
Community-Antworten (1)
28.10.2010 um 16:42 Uhr
@DIGELSIEBEN wenn ihr keine Ersatzmitglieder habt, muss nach § 13 Abs2 BetrVg neu gewählt werden, der Wahlvorstandvorstand muss unverzüglich bestellt werden. Beschlussfähig bleibt ihr, wenn die hälfte der BRM anwesend sind.
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