Erstellt am 11.10.2010 um 20:01 Uhr von Biggy
Nein FrankyLui diese Möglichkeit gibt es nicht, jeder der die Vorraussetzungen erfüllt darf sich auch aufstellen lassen.Aber..... wenn dies so wäre, dass der Kandidat wirklich nicht gut ist für die Mitarbeiter dann müssen sie ihn ja nicht wählen.Im Übrigen wird ein Betriebsrat nicht für die Firma gewählt sondern für die Mitarbeiter.
Erstellt am 11.10.2010 um 20:07 Uhr von nicoline
FrankLui,
wenn Ihr mehr als 100 AN habt, kann jeder, der mit jemandem zusammen auf einer Liste steht, dessen Nase ihm nicht passt, eine eigene Liste aufmachen.
Erstellt am 11.10.2010 um 20:10 Uhr von DerAlteHeini
FrankyLui
Jeder der die Vorgaben des § 8 BetrVG erfüllt kann als Kandidat für die Betriebsratswahl kandidieren.
§ 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.