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BR-Telefon

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Rhema
Nov 2016 bearbeitet

Wie bringe ich meinem Chef bei, dass ich (Neuling als BRV) ein Telefon oder Handy brauche, mit dem ich für alle MA aus verschiedenen Werken erreichbar bin. Ich bin auch nicht immer in einem Werk. Mein Arbeitsplatz und das BR-Büro sind in verschiedenen Gebäuden.

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Community-Antworten (7)

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Ulrik

27.09.2010 um 15:12 Uhr

Hi,.

Du hast Dir die Antwort schon fast selbst gegeben. Du mußt für die MA erreichbar sein. Am besten per Telefon. Das sind für den BR notwendige Arbeitsmittel nach §40 Abs. 2 BetrVG.

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Petrus

27.09.2010 um 15:17 Uhr

Die Alternative: Um für die MA zuverlässig erreichbar zu sein, wären sonst häufige feste Sprechzeiten (§39) im BR-Büro notwendig.

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Rhema

27.09.2010 um 15:22 Uhr

Danke, das ging ja schnell. Ich habe das Problem, in jedem Werk unter einer anderen Nummer erreichbar zu sein. Meine Forderung nach einen passendem Telefon wurde überhört.

P
pfeilenbogen

27.09.2010 um 15:26 Uhr

Der Betriebsrat verlangte, sämtlichen Betriebsratsmitgliedern in ihren Filialen ein Telefon mit Amtsleitung zur Verfügung zu stellen. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19. Januar 2008, AZ: 7 ABR 24/04) entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet ist, den Betriebsratsmitgliedern in ihren Filialen Telefone mit Amtsleitung zur Verfügung zu stellen. http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/arbeitsrecht/telefon-amtsanschluss-fuer-betriebsratsmitglieder.html

G
Galaxy

27.09.2010 um 16:03 Uhr

@pfeilenbogen

deine Antwort geht am Thema vorbei, der AG hat ja ein Telefon zur Verfügung gestellt.

Das BAG hat ja NICHT festgestellt, dass in jedem EINZELNEN Betrieb das BRM unter der GLEICHEN Telefonnummer erreichbar sein muss, oder habe ich was überlesen? Der AG hält sich ja an gesetzliche Verpflichtungen, dabei unterstelle ich mal, dass außer dem Telefon auch eine Amtsleitung zur Verfügung gestellt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann greift deine zitierte BAG-Entscheidung. Das löst aber nicht das Problem der "verschiedenen" Telefonnummern von "Rhema", da ist sein AG leider sehr "kreativ".... Aber nichts desto trotz muss ich ja lobend erwähnen, dass du dieses Mal den §23 BetrVG NICHT als evtl. Möglichkeit in Betracht ziehst.

Gruß Galaxy

P
Petrus

27.09.2010 um 16:25 Uhr

@rhema: dann eben im voraus festgelegte Zeiten, wann Du wo erreichbar bist MOntag 9-11 im Werk A, Tel.4711 Mo, 14-15 und Do 8-10, Werk B, Tel. 9911 Di 8-12 und Do 14-16 im Werk C, Telefon 12345 Mi BR-Sitzung Fr. im Werk D, Tel 5678

Ob Du dann zwischen den Sprechzeiten noch zu "ordentlicher" Arbeit kommst? Ein Flatrate-Handy käme den Chef wohl billiger, als die vielen Ausfallzeiten. Aber er bezahlt - seine Entscheidung. Nettes Thema für die Betriebsversammlung: "Chef sorgt dafür, das BRM länger als notwendig in ihrer Abteilung fehlen"

P
pfeilenbogen

27.09.2010 um 16:51 Uhr

@galaxy

Welche Glaskugel hast denn Du?????????

Wie bringe ich meinem Chef bei, dass ich (Neuling als BRV) ein Telefon oder Handy brauche, Wo bitte hat er hier geschrieben, dass es ein besondere sein soll?

Aber ja, der AG will wohl dem BR keine feste Nummer zuweisen, was ich nun einmal nur vermute. Dass muss aber auch nicht zwingend sein. Denn der BR / das BRM kann ja stets seine Nummer auf die Nummer weiterleiten wo er jeweils erreichbar ist, oder auf ein Handy. Technisch ist dieses heute bei JEDR Nebenstellenanlage machbar.

Weiter gibt es auch folgende Rechtsprechnung: Handy für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung http://www.schwbv.de/urteile/34.html

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