Arbeitsentgeltregelungen
Hallo, haben einen Tarifvertrag über Arbeitsentgeltregelungen für gewerblich Beschäftigte. Das monatliche Arbeitsentgelt wird in 6 Bewertungsgruppen unterteilt. Nun will der Arbeitgeber an unser Geld ran und sehr viele Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen von z.B. von bewertungsgruppe 5 auf Bewertungsgruppe 3 herunterstufen. das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Gibt es nicht ein Gesetz wo der Besitzzustand geregelt ist? Bitte helft mir.
Community-Antworten (2)
05.09.2010 um 21:45 Uhr
nein so was gibt es nicht! Was steht denn im Arbeitsvertrag? Die Lohngruppen müssen ja auch beschrieben sein... hat der AG denn recht dass ihr zu hoch eingruppiert seid?
05.09.2010 um 23:52 Uhr
rammstein, stellt der Arbeitgeber fest, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht - oder nicht mehr - den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen - höheren oder niederen - Vergütungsgruppe, so muss er ihn umgruppieren. Dazu hat der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG seine Zustimmung zu erteilen.