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Arbeitsentgeltregelungen

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rammstein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, haben einen Tarifvertrag über Arbeitsentgeltregelungen für gewerblich Beschäftigte. Das monatliche Arbeitsentgelt wird in 6 Bewertungsgruppen unterteilt. Nun will der Arbeitgeber an unser Geld ran und sehr viele Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen von z.B. von bewertungsgruppe 5 auf Bewertungsgruppe 3 herunterstufen. das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Gibt es nicht ein Gesetz wo der Besitzzustand geregelt ist? Bitte helft mir.

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Community-Antworten (2)

K
kleiderstange

05.09.2010 um 21:45 Uhr

nein so was gibt es nicht! Was steht denn im Arbeitsvertrag? Die Lohngruppen müssen ja auch beschrieben sein... hat der AG denn recht dass ihr zu hoch eingruppiert seid?

R
ridgeback

05.09.2010 um 23:52 Uhr

rammstein, stellt der Arbeitgeber fest, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht - oder nicht mehr - den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen - höheren oder niederen - Vergütungsgruppe, so muss er ihn umgruppieren. Dazu hat der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG seine Zustimmung zu erteilen.

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