Hallo Kollegen

Ein Kumpel fragte mich nach der Zugänglichkeit einer BV.

Der MA ist im Außendienst tätig in einem Großunternehmen es gibt ein Intranet in diesen Betrieb. Da die Zentralle in Heidelberg ist er aber in Hannover wohnt haben sie dieses Intranet.
Nun die Frage: Er möchte gerne die BV einsehen soll dazu aber nach Heidelberg kommen.
Ist die BV im Intranet zu veröffentlichen, damit Außendienst MA diese auch einsehen können?
Wenn Ja dann bitte um den § Da der BR dieses nicht meint.

MFD Thomas BR
( Ich persönlich habe unsere BV auf einer Versammlung verlesen und diese im Betrieb ausgehängt. weil wir nur kleiner Betrieb sind)