Erstellt am 27.07.2010 um 12:53 Uhr von Angie
Hallo ALPHA,
ich sehe hier eine MB nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG , wenn damit Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung der AN gezogen werden können.
LG
Angie
Erstellt am 27.07.2010 um 12:54 Uhr von kathrinmichel
Hallo,
das Problem hatten wir auch vor kurzem und unser Anwalt sagte dazu nur, dass Tätigkeitsanalysen solange nicht mitbestimmungspflichtig sind, solange sie manuell ausgeführt werden. Sobald ein automatisierter Prozess dahinter steht hat der BR ein Recht auf Mitbestimmung.
Lt "beck-online - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3" betrifft das eben nicht den § 87 Ordnung im Betrieb.