Tätigkeitsanalyse
Hallo Kollegen,
kurze Frage. Sind Tätigkeitsanalysen, bei denen der Mitarbeiter Seine Tätigkeiten dokumentieren muß Mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (2)
27.07.2010 um 14:53 Uhr
Hallo ALPHA, ich sehe hier eine MB nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG , wenn damit Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung der AN gezogen werden können. LG Angie
27.07.2010 um 14:54 Uhr
Hallo,
das Problem hatten wir auch vor kurzem und unser Anwalt sagte dazu nur, dass Tätigkeitsanalysen solange nicht mitbestimmungspflichtig sind, solange sie manuell ausgeführt werden. Sobald ein automatisierter Prozess dahinter steht hat der BR ein Recht auf Mitbestimmung.
Lt "beck-online - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3" betrifft das eben nicht den § 87 Ordnung im Betrieb.
Verwandte Themen
Videoaufnahmen zur Tätigkeitsanalyse - Kann der BR das Anfertigen solcher Aufnahmen verhindern?
ÄlterUnser Betrieb möchte Videoaufnahmen machen, um damit MTM-Analysen zu erstellen. Der Mitarbeiter soll auf den Aufnahmen nicht zu sehen sein. Kann der BR das Anfertigen solcher Aufnahmen verhindern?
Tätigkeitsanalyse
ÄlterIn unserem Unternehmen soll ausgewertet werden, wer welche Tätigkeiten im Arbeitsalltag macht und wieviel Zeit dafür verwendet wird. Dazu sollen alle Tätigkeiten die wir so im Laufe unseres 8 Std. Ta