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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätigkeitsanalyse

A
ALPHA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

kurze Frage. Sind Tätigkeitsanalysen, bei denen der Mitarbeiter Seine Tätigkeiten dokumentieren muß Mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (2)

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Angie

27.07.2010 um 14:53 Uhr

Hallo ALPHA, ich sehe hier eine MB nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG , wenn damit Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung der AN gezogen werden können. LG Angie

K
kathrinmichel

27.07.2010 um 14:54 Uhr

Hallo,

das Problem hatten wir auch vor kurzem und unser Anwalt sagte dazu nur, dass Tätigkeitsanalysen solange nicht mitbestimmungspflichtig sind, solange sie manuell ausgeführt werden. Sobald ein automatisierter Prozess dahinter steht hat der BR ein Recht auf Mitbestimmung.

Lt "beck-online - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3" betrifft das eben nicht den § 87 Ordnung im Betrieb.

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