Erstellt am 14.06.2010 um 13:58 Uhr von pillepalle
Sozialausschuss : berät,gibt Hilfestellung, vertritt Interessen.
beschäftigt sich zB mit Arbeitsschutz , Gleichstellung usw.
Erstellt am 14.06.2010 um 15:51 Uhr von peters
@pillepalle
und was ist, wenn es auch einen Arbeitschutzausschuss gibt ?
BetrVG §28:
"(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse
bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen."
Also wenn der BR einen Sozialausschuss gebildet hat, dann muss er auch einen Beschluss gefasst haben, welche Aufgaben dieser Ausschuss hat.