W.A.F. LogoSeminare

Überwachungstätigkeit (Stundenbegrenzung)

H
Hänschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betireb finden am Sonntag Überwachungstätigkeiten im Thermischen Bereich statt (12 Stunden) nun kommt die Aussage vom AG das die Mitarbeiter 10 Stunden arbeiten sollen und nur 2 Stunden Überwachen sollen.

Ist dieses zulässig?

Danke für die Hilfe

85802

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

10.06.2010 um 01:51 Uhr

Sorry, was sind Thermische Überwachungstätigkeiten? Ist das keine Arbeit?

R
rainerw

10.06.2010 um 03:20 Uhr

Auch Überwachungstätigkeiten fallen unter das Arbeitszeitgesetz. Was dann wiederrum heißt das bei arbeiten die 12 Stunden dauern von behördlichen Stellen eine Genehmigung vorliegen muß.

Ihre Antwort