Überwachungstätigkeit (Stundenbegrenzung)
H
Hänschen
Jan 2018 bearbeitet
Hallo, bei uns im Betireb finden am Sonntag Überwachungstätigkeiten im Thermischen Bereich statt (12 Stunden) nun kommt die Aussage vom AG das die Mitarbeiter 10 Stunden arbeiten sollen und nur 2 Stunden Überwachen sollen.
Ist dieses zulässig?
Danke für die Hilfe
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Community-Antworten (2)
D
DonJohnson
10.06.2010 um 01:51 Uhr
Sorry, was sind Thermische Überwachungstätigkeiten? Ist das keine Arbeit?
R
rainerw
10.06.2010 um 03:20 Uhr
Auch Überwachungstätigkeiten fallen unter das Arbeitszeitgesetz. Was dann wiederrum heißt das bei arbeiten die 12 Stunden dauern von behördlichen Stellen eine Genehmigung vorliegen muß.