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Stimmenabgabe

B
Brezel
Nov 2016 bearbeitet

hallo. Bei uns wurden zwei Vorschlagslisten abgegeben,aber davon war eine Liste für Ungültig erklärt worden. Auf der gültigen Liste sind 10 Namen eingetragen, aber der Betriebsrat sollte aus 5 Mitgliedern bestehen. Meine Frage ist ür wie viele Personen darf ich meine Stimme abgeben?

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Community-Antworten (3)

F
Forentroll

27.05.2010 um 22:12 Uhr

für maximal fünf Kandidaten...

N
nicoline

27.05.2010 um 22:15 Uhr

Brezel, bei einer Personenwahl hat man immer so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, in Deinem Fall also 5. Du darfst unter den 10 Kandidaten maximal 5 Kreuze verteilen. Machst Du bei einem Kandidaten mehr als ein Kreuz, wird es trotzdem nur als eine Stimme gezählt.

AF
alter Fritz

27.05.2010 um 23:41 Uhr

Warum war denn die andere Liste ungültig? Nur mal so aus Interesse.........

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