Vidioüberwachung
wer hat Erfahrung bei Vidioüberwachung? bei uns ist der begründete Verdacht des Diebstahls, der AG möchte nun auf begrenzte Zeit eine Vidioüberwachung haben. Was muss beachtet werden? wie lange darf das ganze laufen usw.? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (2)
11.05.2010 um 18:01 Uhr
@lolli: Schau mal unter folgendem Link - da sind interessante Infos zu Deiner Frage aufgeführt.
http://www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/videoueberwachung.html
11.05.2010 um 21:28 Uhr
§ 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG nennt ja die Vorausetzungen für eine solche Datenerhebung, wie auch dem von FelidaeB genannten Link zu entnehmen ist.
Nur zu Ergänzung und als Anregung:
Wenn die Videoaufzeichnungen gespeichert werden, handelt es sich auf jeden Fall um eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Dann muss § 4d BDSG beachtet werden.
Ich würde - da der BR ja wie genannt in der Mitbestimmung ist - ergänzend fordern, dass der Personenkreis bestimmt wird, der die Videoaufzeichnung auswerten darf. Neben einem Vertreter des Betriebs sollte meiner Meinung nach auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte sowie ein Personalratsmitglied anwesend sein.
Die Aufnahmen dürfen nur zweckbestimmt verwendet werden; d.h. wenn kein Anhaltspunkt für einen Diebstahl erkennbar sind, dürfen nicht für sonstige arbeitsrechtliche Maßnahmen verwendet werden.
Ich würde fordern, dass die Aufnahmen unmittelbar nach der Auswertung zu löschen sind, wenn keine Anhaltspunkte für eine Straftat ersichtlich sind, da die Daten dem Zweck, für die sie erhoben wurden, nicht mehr dienen.
Natürlich müssen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, dass Unbefugte nicht an das Datenmaterial gelangen können.
Mit kollegialen Grüßen, Joachim