Ausländerfeindliche Parole
Hallo Zusammen, ich benötige wieder Eure Hilfe. Ein Mitarbeiter aus der Verwaltung hat im beisein des Geschäftsführers ganz laut, die Mitarbeiter aus der Fertigung als "Dreckpack" bezeichnet. Die Fertigungsmitarbeiter sind überwiegend "Russlanddeutsche" oder EG-Ausländer. GF hat nicht reagiert, und fragt den BR "was soll ich tun!!! Wie denken als BR, das eine Abmahnung das mindeste ist. Stimmt es, und auf welche Gesetzte können wir uns berufen. Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (7)
09.05.2010 um 20:20 Uhr
@Franze, der AG kann solchen Tatbestand, je nach den Eizelfallumständen, zum Anlaß für eine Abmahnung, eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung nehmen. § 130 StGB
09.05.2010 um 20:21 Uhr
Servus Franze, kennt Ihr das AGG nicht????????? Schau bitte da einmal nach! Putzer
09.05.2010 um 20:30 Uhr
Wenn auch Deutsche MA unter den Fertigungsmitarbeitern sind, und nicht eindeutig zu erkennen ist das er nur " die Ausländer" damit meinte kann man hier schlecht von Ausländerfeindlichkeit reden. Würde mir dann aber auch mal § 104 BetrVG ansehen.
09.05.2010 um 21:28 Uhr
@putzer Interessant ist: Selbst wenn man das AGG kennt, es gelesen hat, sich mit dem AG einig ist...was passiert denn dann?
09.05.2010 um 22:08 Uhr
Der Mitarbeiter hat ja die gesamte Abteilung - unabhängig von deren Nationalität - beleidigt. Ich würde daher zu § 185 StGB tendieren und dann dem GF die Auffassung von ridgeback auf dieser Rechtsgrundlage nahelegen.
Wenn der Mitarbeiter gesagt hätte: "In dieser Abteilung sind die Ausländer nur Dreckspack!" könnte man die Angelegenheit auch anderweitig beleuchten.
Kollegiale Grüße, Joachim
09.05.2010 um 22:33 Uhr
Wofür bekommt ein Geschäftsführer sein Gehalt, wenn er in einer solchen Situation den BR fragt, was er tun soll?
Ich sehe es auch so, dass aus dieser Schilderung keine gezielte Diffamierung der ausländischen Mitarbeiter zu sehen ist.
Zudem hab ich mal ein Urteil gelesen, dass man nicht einheitlich einschätzen kann, ob eine Beschimpfung als Beleidigung zu sehen ist oder eher zum alltäglichen Sprachgebrauch gehört. Arbeiter auf einer Baustelle werden sicherlich einen anderen Umgangston pflegen als zum Beispiel Bankangestellte. Womit ich keine Wertung über die charakterlichen Eigenschaften von Berufsgruppen abgeben möchte. Ein deutliches und offenes Wort ist manchmal korrekter als irgendwelche Heucheleien von Schlipsträgern.
Ich meine daher, dass es von außen schwer zu beurteilen ist, was zu tun sein. Natürlich ist eine solche Ausdrucksweise nicht in Ordnung. Aber welche Geschütze dagegen aufgefahren werden müssen - das sollte die GF am Besten selbst wissen.
10.05.2010 um 16:20 Uhr
@Kölner Ich denke, dein Einwurf wurde nicht verstanden ;-)))