Erstellt am 21.04.2010 um 09:56 Uhr von Hannelore
Wittemolen
Hier wäre erst einmal zu prüfen, darf an Feiertagen überhaupt gearbeitet werden? Fällt der Betrien/ die Arbeits unter die Ausnahmeregelung ?
Wenn NEIN, liegt die Zustimmung der zuständige Aufsichtsbehörde vor?
Gibt es einen TV? Wenn ja, was sagt der zum Thema Vergütung von Mehrarbeit?
Letztlich istr auch das ArbZG zu beachten
Erstellt am 21.04.2010 um 11:28 Uhr von Dielöwin
Hallo >Wittemolen
Ist denn bei euch Samstag ein Regelarbeitstag? Habt ihr eure Zustimmung als BR für den Samstag gegeben.? Ansonsten wären noch die wohl sehr richtigen Fragen von Hannelore zu beantworten.