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Ausgleichsmöglichkeit?

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Wittemolen
Jan 2018 bearbeitet

In den Betrieb in dem Ich arbeite wird seit der KW2 ständig Samstag gearbeitet, nun ist der AG an den Betriebsrat herangetreten und hat um eine Zustimmung zur Feiertagsarbeit gebeten. Da wir aber einen 40 Stunden Tarifvertrag haben muss doch ein Ausgleich für die geleisteten Überstunden erfolgen oder? es geht mir hier um die Frage ob ein Ausgleich auf die bereits geleisteten Mehrarbeiten zu erfolgen hat, da die mitarbeiter seit 14 Wochen jeden Samstag gearbeitet haben

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Community-Antworten (2)

H
Hannelore

21.04.2010 um 11:56 Uhr

Wittemolen

Hier wäre erst einmal zu prüfen, darf an Feiertagen überhaupt gearbeitet werden? Fällt der Betrien/ die Arbeits unter die Ausnahmeregelung ?

Wenn NEIN, liegt die Zustimmung der zuständige Aufsichtsbehörde vor?

Gibt es einen TV? Wenn ja, was sagt der zum Thema Vergütung von Mehrarbeit?

Letztlich istr auch das ArbZG zu beachten

D
Dielöwin

21.04.2010 um 13:28 Uhr

Hallo >Wittemolen

Ist denn bei euch Samstag ein Regelarbeitstag? Habt ihr eure Zustimmung als BR für den Samstag gegeben.? Ansonsten wären noch die wohl sehr richtigen Fragen von Hannelore zu beantworten.

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