BR unterbesetzt
Hallo! Ich hab 2 Fragen:
Bei uns sind demnächst BR-Wahlen und die Vorbereitungen laufen. Jetzt hat ein BR-Mitglied die Brocken hingeworfen und es gibt keine Reserve. Können die Vorbereitungen dennoch wie geplant und gesetzlich vorgesehen, weitergehen?
Sind wir in der Unterbesetzung überhaupt noch entscheidungs- und beschlussfähig?
Danke für eure Antworten schon mal im Voraus!
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 18:28 Uhr
Im Prinzip ist jetzt die in §13(2) Nr. 2 BetrVG beschriebene Situation eingetreten und ihr seid damit verpflichtet, Wahlen einzuleiten. Also wenn noch kein Wahlvorstand bestellt sein sollte, müsst ihr dies schnellstens tun. Wenn es den schon gibt, ist alles im grünen Bereich. Beschlussfähigkeit bleibt bestehen: siehe §22 BetrVG
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