Erstellt am 13.03.2010 um 19:07 Uhr von peters
Gibt es außer dem Datum noch einen Unterschied zwischen den beiden Schreiben?
Wohin sollten die Leitenden Angestellten zugeordnet werden bzw. woher weißt du, dass sie falsch zugeordnet sind ?
Erstellt am 13.03.2010 um 20:28 Uhr von albdonar
*petersDer WV ist krank geschrieben und änderte ohne einen Beschluss das Wahlschreiben.
Die Zuordnung ist ncht erfolgt, sprich keine Prüfung.
Erstellt am 13.03.2010 um 20:40 Uhr von peters
Du bist Mitglied im Wahlvorstand?
Es gibt keinen Ersatz bei einem erkrankten Vorsitzenden?
Was meinen die anderen WV-Mitglieder dazu?
Die Änderung eines Wahlausschreibens erfordert natürlich einen Beschluss (auch wenn du immer noch nicht geschildert hast, was eigentlich geändert wurde).
Und die Deklaration der Ltd. Ang erfordert ebenfalls einen Beschluss.
Ich würde den WV-Vorsitzenden darauf aufmerksam machen bzw. dazu befragen.
Was danach folgt - hängt von seiner Antwort ab.
Erstellt am 13.03.2010 um 20:40 Uhr von DonJohnson
@albdonar
Willste mich testen, oder was? ;-)
Das Wahlausschreiben betrifft die eigentliche Wahl und ist fix - eine Wählerliste ist nicht fix, sondern muß vom WV immer aktualisiert werden...
Was meinst du also genau?
;-))))))
Erstellt am 13.03.2010 um 20:47 Uhr von albdonar
@DonJohnson
Ich will Dich nicht testen, frag Rainer, was bei uns abläuft,
die Wahlauschreiben weisen zwei unterschiedliche Datumsangaben auf.
Erstellt am 13.03.2010 um 20:50 Uhr von DonJohnson
Im eigentlichen Wahlausschreiben stehen aber doch keine Mitarbeiter, sondern werden der Ort, die Zeit usw der Wahl bekannt gegeben.
Was hat das also mit den AN zu tun?
Nachtrag wegen dieser klasse 7er Regel:
Ja, habe ich gelesen, aber was wurde geändert aum Wahlausschreiben? Außer das Datum?
Wenn es eines gibt (nur um zu sagen zeitpunkt der Wahl) ist das beschlossene gültig, das andere nicht.
Und was hat nun die Wählerliste damit zu tun?
Und kannste mal den Haken rausnehmen damit man hier vernünftig schreiben kann?
Fragen über Fragen
Erstellt am 13.03.2010 um 20:54 Uhr von albdonar
@DonJohnson, es hat nichts mit den AN zu tun, sondern das Wahlausschreiben, das erlassen wurde weist unterschiedliche Datumsangaben auf. Wie es zustande kam, habe ich doch geschrieben.
Erstellt am 13.03.2010 um 21:02 Uhr von DonJohnson
algdonar
Ja, habe ich gelesen, aber was wurde geändert aum Wahlausschreiben? Außer das Datum?
Wenn es eines gibt (nur um zu sagen zeitpunkt der Wahl) ist das beschlossene gültig, das andere nicht.
Und was hat nun die Wählerliste damit zu tun?
Und kannste mal den Haken rausnehmen damit man hier vernünftig schreiben kann?
Fragen über Fragen
Erstellt am 13.03.2010 um 21:22 Uhr von peters
Da du außer dem Datum immer noch keine Änderung erwähnt hast, würde ich mal vermuten wollen:
In Textverarbeitungsprogrammen gibt es die Möglichkeit, das Datum immer aktuell zum Zeitpunkt des Drucks automatisch einsetzen zu lassen. Und wenn die Schreiben zum Versenden am 4.3., die für den Aushang aber am 8.3. gedruckt wurden, könnte das unterschiedliche Datum versehentlich zustande gekommen sein.
Das ist unschön, wenn es um rechtlich relevante Dokumente geht. Aber ob es zum Anfechten ausreicht - keine Ahnung.
Und:
"Die Wählerliste wurde erst im jetzt erstellt, wobei der WV die Kanditaten von Listenplatz 1 bis Listenplatz 22 für seine Getreuen, zusammen mit 2 Wahlausschussmitgliedern angefertigt hat."
Diesen Satz verstehe ich nicht. Eine Wählerliste hat keine Listenplätze sondern ist alphabetisch sortiert.
Falls du eine Vorschlagsliste meinst:
Jeder Wahlberechtigte, auch ein Mitglied des Wahlvorstands, darf eine Vorschlagsliste einreichen und "seine Getreuen" darauf schreiben; und genau in der Reihenfolge, auf die sie sich geeinigt haben. Und diese Liste ist (hoffentlich) nicht unterzeichnet mit "Der Wahlvorstand". Oder habe ich das falsch interpretiert ???
Erstellt am 13.03.2010 um 21:30 Uhr von DonJohnson
Ich habe keine ahnung ob das funktioniert hat. Letztendlich solltest du die Nachricht erhalten haben - wenn du mit mir in Kontakt treten willst, Rainer hat meine Nummer ;-)
Erstellt am 13.03.2010 um 21:34 Uhr von albdonar
@peters, es wurde keine Vorschlagsliste eingereicht, das Datum wurde nicht versehentlich auusgedruckt, es wurde bewusst geändert. Die Liste ist genauso angefertigt worden und unterzeichnet vom WV. Ich habe vielleicht falsch interpretiert. Dadurch will der WV erreichen, daß ich auf dem xxxten Listenplatz lande. Denn die Liste ist nicht alphabetisch geordnet, sonder so gemacht, wie ich geschrieben habe.
Erstellt am 13.03.2010 um 21:52 Uhr von albdonar
@DonJohnson, es hat funktioniert, nur bei mir klappt es nicht, R. ist im Moment nicht auf dem
Festnetz zu erreichen.
Erstellt am 14.03.2010 um 08:59 Uhr von peanuts
"Das Wahlausschreiben an die Mitarbeiter = 04.03.2010,
das Wahlausschreiben im Betrieb 08.03.2010. "
Wurden mit diesen Daten unterschiedliche Fristen gesetzt? Einspruch gegen die Wählerliste? Einreichung von Wahlvorschlägen?
"das Datum wurde nicht versehentlich auusgedruckt, es wurde bewusst geändert. Die Liste ist genauso angefertigt worden und unterzeichnet vom WV. Ich habe vielleicht falsch interpretiert. Dadurch will der WV erreichen, daß ich auf dem xxxten Listenplatz lande. Denn die Liste ist nicht alphabetisch geordnet, sonder so gemacht, wie ich geschrieben habe."
Was hat das denn mit diesen unterschiedlichen Daten zu tun? Du schreibst wirr und völlig unverständlich.
Erstellt am 14.03.2010 um 09:33 Uhr von albdonar
@peanuts, ich schrieb, zwei Datumsangaben oder sind das keine Daten?
Erstellt am 14.03.2010 um 09:43 Uhr von nicoline
albdonar,
*das Datum wurde nicht versehentlich auusgedruckt, es wurde bewusst geändert.*
Dieser Satz ist noch zu verstehen.
*Die Liste ist genauso angefertigt worden und unterzeichnet vom WV.*
Welche Liste ist von wem angefertigt worden?
*Dadurch will der WV erreichen, daß ich auf dem xxxten Listenplatz lande.*
Wie könnte der WV das durch die Änderung von Datumsangaben erreichen?
*Denn die Liste ist nicht alphabetisch geordnet,*
Die Liste muss nur im vereinfachten Wahlverfahren alphabetisch geordnet werden, im normalen Wahlverfahren bleibt sie so, wie sie eingereicht wurde.
Es ist wirklich nicht zu verstehen, welches Problem Du geklärt haben möchtest.
Erstellt am 14.03.2010 um 09:49 Uhr von albdonar
@nicoline, die Vorschlagsliste ist vom WV und 2 Wahlausschussmitgliedern angefertigt worden. Es wurde keine Vorschlagsliste eingereicht. Die Änderung des Datums hat er alleine
ohne einen Beschluss des Wahlvorstandes und ohne Beschlussfassung geändert. Ich will doch nur wissen, ist es ein Verstoß gegen die Wahlordnung und was man gagegen machen
kann.
Erstellt am 14.03.2010 um 09:57 Uhr von peanuts
"Ich will doch nur wissen, ist es ein Verstoß gegen die Wahlordnung und was man gagegen machen
kann."
Wovon redest Du überhaupt? Eine Vorschlagsliste = Wahlvorschlag WIRD NICHT DURCH DEN WAHLVORSTAND BESCHLOSSEN.
Du solltest Dich einmal mit dem BetrVG bzw. der WO befassen und erst einmal lesen, wie eine Wahl durchgeführt wird und wie ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag erstellt wird.
Außerdem solltest Du endlich mal verständlich erklären, was mit diesen zwei verschiedenen Datumsangaben konkret gemeint ist.
Erstellt am 14.03.2010 um 10:20 Uhr von albdonar
@peanuts, das eine Wahlausschreiben ist mit Datum 04.03.2010 versehen, das andere Wahlausschreiben, das im Betrieb ausgehängt wurde ist mit Datum 08.03.2010 versehen.
Der Wahlvorschlag ist aber vom WV so erstellt worden.
Mit dem Wahlausschreiben wird die BR-Wahl eingeleitet. Ich kenne die WO, ich weiß, daß das Wahlausschreiben nichts mit der Vorschlagsliste zu tun hat. Dieses Wahlausschreiben wurde eigenmächtig vom Wahlvorstandsvorsitzenden geändert. Hoffentlicht habe ich mich jetzt klar genug ausgedrückt. Nur, der Wahlvorstandvorsitzende hat eine eigene Liste mit seinen Getreuen aufgestellt und die Plätze 1 er, Platz 2 seine Lebensgefährtin usw. aufgestellt.
DonJohnson danlke
Erstellt am 14.03.2010 um 10:30 Uhr von nicoline
albdonar,
*das eine Wahlausschreiben ist mit Datum 04.03.2010*
Wo befindet sich dieses Wahlausschreiben?
*Der Wahlvorschlag ist aber vom WV so erstellt worden.*
Findet das einfache Wahlverfahren Anwendung?
Erstellt am 14.03.2010 um 10:49 Uhr von albdonar
@nicoline, wir sind Zeitungszusteller, das Wahlausschreiben ist per Post an die Zusteller gegeangen, das andere ist im Betrieb ausgehängt. Es wird das normale Verfahren angewandt. Nur, wie schon gesagt mit einer Liste, die der WV selbst erstellt hat.
Erstellt am 14.03.2010 um 10:56 Uhr von DonJohnson
@albdonar
Ist denn die Frist zur Einreichung schon vorbei? Wurde sie also offiziell beim WV eingereicht?
Aber wie schon geschrieben, bei euch scheint einiges daneben zu laufen...
Erstellt am 14.03.2010 um 11:02 Uhr von albdonar
@DonJohnson, nein die Frist ist noch nicht vorbei.Sie wäre am 18.03.2010 zu Ende. Doch wie schon gesagt, hat der Wahlvorstandsvorsitzende ohne Beschluss das Datum geändert.
Wie funktioniert das mit der Mail. Habe es probiert, klappt nicht. Übrigens, der Wahlvorstandsvorsitzende ist der Schriftführer, Du erinnerst Dich?
Erstellt am 14.03.2010 um 11:02 Uhr von peanuts
"das eine Wahlausschreiben ist mit Datum 04.03.2010 versehen, das andere Wahlausschreiben, das im Betrieb ausgehängt wurde ist mit Datum 08.03.2010 versehen."
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Es wäre schön erfahren zu können, ob die Wahlausschreiben unterschiedliche Daten zwecks Einspruch gegen die Wählerliste und Einreichung von Wahlvorschlägen beinhalten.
*Vermutungsmodus on*
Der WV-V hat den Postweg einkalkuliert und aus diesem Grund das im Betrieb ausgehängte Wahlausschreiben auf den 8.3. datiert"
*Vermutungsmodus off*
Erstellt am 14.03.2010 um 11:35 Uhr von DonJohnson
@albdonar
Ja, dunkel und ich weiß auch, dass dir Rainer seiner Zeit geholfen hat.
Warum reichst du nciht eine eigene Liste ein, mit Leuten die du gerne dabei hättest. Schick dabei ist, dass dann die erste Liste so nicht geht, da du dich dann für den Verbleib auf deiner Liste entscheidest. Demnach sind IMHO die Stützungsunterschriften nciht mehr gültig, da sie für eine Liste gemacht wurden, die ja so nciht mehr existiert...
Hier das alles zu schreiben ist echt mühseelig...
Erstellt am 14.03.2010 um 11:47 Uhr von nicoline
"mühselig" war/ist zunächst mal, den tatsächlichen Sachverhalt und die wirklich wichtigen Fakten
ergründen und verstehen zu können!