Wahlen - wieviel Wählerstimmen?
Was ist eigentlich, wenn es nur eine Liste mit 22 Bewerbern gibt und kaum einer zur Wahl erscheint. Gibt es bei 550 Arbeitnehmern eine Mindstanzahl von Wählerstimmen? Die Liste mit den Bewerbern kam raus und es sagten einige, "wenn soll ich von denen denn wählen? Es wäre kein vernünftiger drunter, der uns vertreten könnte." Für eure Antworten bedankr ich mich im voraus.
Community-Antworten (5)
10.03.2010 um 14:10 Uhr
@mechline
Nein es gibt keine Mindestanzahl von Wählerstimmen. Wenn nur ein Teil der Belegschaft zur Wahl geht, dann wählen diese eben die Mitglieder des BR, und die anderen verzichten auf Ihr Wahlrecht und somit auch auf ihre Einflussnahme der Zusammensetzung des BR
10.03.2010 um 14:15 Uhr
Gibt es ... eine Mindstanzahl von Wählerstimmen
Ja. Jeder der nicht mindestens 1 Stimme bekommen hat (z.B. seine eigene), ist definitiv nicht gewählt.
10.03.2010 um 14:21 Uhr
@Petrus
Ich denke mechline meint eine Mindestanzahl von Wählern, und die gibt es nicht. Ich lese das zumindest so aus der Fragestellung heraus. Ansonsten hast Du natürlich Recht.
10.03.2010 um 14:32 Uhr
@wiewo: Wir sind schon beeinander - fast ;-)
Es muss tatsächlich mindestens 1 Wähler teilnehmen, weil sonst kein Kandidat eine gültige Stimme kriegen kann... Egal ob es 5, 500 oder 50000 Wahlberechtigte gibt.
@mech: Wenn kein vernünftiger drunter ist, haben die Kollegen aber was falsch gemacht! Sie hätten z.B. selber kandidieren können...
10.03.2010 um 14:34 Uhr
@Petrus
ja, ja, das ist ja klar. Aber einer der Kandidaten wird sich ja wohl selbst wählen - oder?
Und es steht ja dort:.... kaum einer geht zur Wahl... Das heißt ja wohl, dass doch ein paar gehen.
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