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Urlaubsgrund

P
pcnator
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ein AN mußte gestern kurzfristig wegen Sturmschaden Urlaub nehmen. Der Vorgesetzte hat ihm den Urlaub auch genehmigt. (Telefonat) Nun hören wir heute morgen von dem Kollegen das der Vorgesetzte von ihm verlangt den Grund für den Tag Urlaub als Nachweis beizubringen. Der Grund war wohl das Gespräch vor Ort mit dem Versicherungsvertreter. Kann der AG solch einen Nachweis verlangen? Muß der AN bei Nichtvorlage mit Ärger rechnen?

Gruß

Huhn

62901

Community-Antworten (1)

T
Tanzbär

02.03.2010 um 10:22 Uhr

Genehmigter Urlaub! Der Grund interessiert keinen, oder bin ich im falschen Film? Was anderes wäre bei unbezahlter Freistellung o.Ä., aber Urlaub ist Urlaub.

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