Wahlmanipulation?
Hallo Zusammen! Bei uns finden im Augenblick die Betriebsratwahlen statt. Ist es zulässig die BR- Wahlen mit einer Verlosung zu koppeln? Die offizielle IGM- Liste führt innerhalb der Wahlen eine Verlosung mit ziemlich kostspieligen Gewinnen durch. Teilnehmen könne alle Wahlberechtigten außer die BR- Kandidaten.
Community-Antworten (4)
23.02.2010 um 09:21 Uhr
häuserhans
Das Ausschließen von BR-Kandidaten betrachte ich als problematisch. Man könnte dieses so auslegen, dass hier AN vom kandidieren abgehalten werden sollen/ Könnten. Hier wäre ein Verstoß gegen § 199 BetrVG einmal zu prüfen.
Ganz spannend die Frage, ob die Kandidaten der IGM-Listen auch nicht teilnehmen dürfen?
Weiter auch die Frage: Wann findet diese Verlosung statt? Am letzten Tag der Möglichkeit eine Liste einzureichen? Denn nur so bestünde ein Chance wirklich sicher zustellen, dass die Teilnehmer an der Verlosung keine Liste einreichen, also nicht kandidieren?
Es könnte auch ein ganz "unschöner Versuch sein" die eigene, also IGM Liste in einen Vorteil zu bringen. So nach dem Motto, alle außer der IGM-Liste lassen sich so vor einer Einreichung abhalten um an der Verlosung teilzunehmen, nur die IGM-Liste nicht.
Weiter auch die Frage: Wie will die IGM dieses sicherstellen, dass es so läuft? Denn selbst wenn man bei der Verlosung unterschreiben würde, nicht zu kandidieren, müsste man sich nicht daran halten. Auch könnte die IGM nicht im Nachhinein den Gewinn zurückfordern oder zurückbehalten. Dann wäre nämlich der Weg zum § 119 BetrVG frei, also für die Zuständigen der IGM bis Richtung 1 Jahr Haft.
23.02.2010 um 13:20 Uhr
Danke Erwin für die schnelle Beantwortung: Es geht nicht darum, dass das die IGM - Liste mit dieser Aktion andere Liste von der Einreichung ihrer Liste abhalten will.
Sondern meine Befürchtung ist eher eine Manipulation der Wähler. Man kann die Teilnehmerbescheinigungen für diese Verlosung bei den IGM- Betriebsräten oder bei der VKL abholen. Eingesammelt werden dann diese Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Wahlen vor den Wahllokalen. Wähler könnten sich nach meiner Meinung verpflichtet fühlen, das Sie ja an dieser IGM- Verlosung teilgenommen haben auch diese Liste zuwählen.
23.02.2010 um 13:39 Uhr
@häuserhans,
Leider ist es so das es keine Manipulation ist... sondern, es wird als mittel zum zweck dargestellt.
die Verlosung, ansich ist leider nicht als anipulation zu sehen..... Der Freiewille des Wählers wird ja nicht angefasst. :-(
Das haben sich diese personen von den Parteien abgeschaut.
Schade ist NUR das es Funktioniert und das NICHT alle die gleichen Geldmittel haben .-((
Al Kanidat würde ich es von Natur aus ableghnen ! Die kanidaten sollen NICHt mit machen UM beim Gewinn KEIN extra Podium, als Vorteil wegen der Wahl zu haben.
Das ist doch alles so Billig !!!!!
23.02.2010 um 17:52 Uhr
"Wähler könnten sich nach meiner Meinung verpflichtet fühlen, das Sie ja an dieser IGM- Verlosung teilgenommen haben auch diese Liste zuwählen."
Wenn Wähler wirklich so naiv wären, dann würden die Parteien gewählt, die sozusagen die schönsten Kulis verschenken.
Jeder Kandidat kann Möglichkeiten nutzen, mit den Wählern ins Gespräch zu kommen. Er darf seine Ansichten erläutern und die Wähler auch zur Teilnahme an der Wahl auffordern. Er darf aber nicht Druck ausüben, eine bestimmte Liste zu wählen.
Mündige Wähler würden sich in diesem Fall schon zu wehren wissen. "Meinetwegen gewinn ich gern euren Hauptgewinn, aber wählen muss ich euch deswegen noch lange nicht."
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