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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der BR-Größe durch neue Wähler?

B
BRFan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo KollegInnen,

ist es richtig, dass eine Veränderung der Anzahl der Wähler nach oben in der Wählerliste keine Änderung der im Wahlausschreiben festgelegten Anzahl der BR-Sitze nach sich zieht? Wir hätten nach der Anzahl der MA ein größeres Gremium.

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Community-Antworten (3)

C
cheetah

25.01.2010 um 10:12 Uhr

Ja das ist richtig. §9 BetrVg

B
BRFan

25.01.2010 um 11:34 Uhr

Hallo Cheetah,

ich muss etwas präziser werden: Wir waren zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens von der Personalabteilung wie sich jetzt herausstellt, fälschlicherweise, dahingehend informiert worden, dass ein Personenkreis von 7 MA direkt auf einer Auslandsbaustelle eingestellt worden wären. Wir haben uns mit diesen MA'ern in Verbindung gesetzt und erfahren, dass sie in Deutschland, also bei uns eingestellt worden sind und daher bei uns mitwählen können. Das würde uns ein 9er-Gremium bringen. Ist das Wahlausschreiben unter diesen Umständen korrigierbar?

K
Kölner

25.01.2010 um 12:08 Uhr

@BRFan Wenn Du die Wahl neu starten willst, vielleicht... Man kann aber auch mit 7 BRM zum Beispiel dem § 38 BetrVG frönen.

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