Erstellt am 25.01.2010 um 09:12 Uhr von cheetah
Ja das ist richtig.
§9 BetrVg
Erstellt am 25.01.2010 um 10:34 Uhr von BRFan
Hallo Cheetah,
ich muss etwas präziser werden: Wir waren zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens von der Personalabteilung wie sich jetzt herausstellt, fälschlicherweise, dahingehend informiert worden, dass ein Personenkreis von 7 MA direkt auf einer Auslandsbaustelle eingestellt worden wären. Wir haben uns mit diesen MA'ern in Verbindung gesetzt und erfahren, dass sie in Deutschland, also bei uns eingestellt worden sind und daher bei uns mitwählen können. Das würde uns ein 9er-Gremium bringen. Ist das Wahlausschreiben unter diesen Umständen korrigierbar?
Erstellt am 25.01.2010 um 11:08 Uhr von Kölner
@BRFan
Wenn Du die Wahl neu starten willst, vielleicht...
Man kann aber auch mit 7 BRM zum Beispiel dem § 38 BetrVG frönen.