W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifvertragsrecht

A
Anneliese
Nov 2016 bearbeitet

Schönen Sonntag erstmal, unser AG war bis vor kurzem im Arbeitgeberverband. Der Tarifvertrag endet Anfang April. 3 Monate später soll ein neuer abgeschlossen werden, der rückwirkend 2 Monate vorher in Kraft tritt. Wenn unser AG in diesem Zeitpunkt neue Leute einstellt, die Mitglied der in den Tarif abschließenden Gewerkschaft sind und vereinbart mit ihnen einen Lohn, der schon den Lohn des ausgelaufenen Tarifvertrages um 10% unterschreitet, ist die Lohnvereinbarung überhaupt wirksam?

5.57203

Community-Antworten (3)

P
pirat

04.10.2009 um 21:12 Uhr

@Anneliese,

zwei Fragen seien erlaubt: 1., gibt es einen BR? 2., kennst Du den §§ 99 BetrVG?

A
Anneliese

04.10.2009 um 22:19 Uhr

Es gibt keinen BR.

P
pirat

04.10.2009 um 23:42 Uhr

@Anneliese, das ist schlecht! primär gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit in Deutschland. Zu Deiner Frage, pragmatisch betrachtet, kommt darauf an was im AV steht, Bezugnahme Tarife?? Inwiefern Klauseln des AV, hier untertariflich, tragbar sind, muss jeder individuell entscheiden und wird durch die Unterschrift (Willenserklärung) gütig! allerdings: Für den Bereich der Stundenlöhne hat das LAG Bremen eine entsprechende Regelung im AV als sittenwidrig angesehen, wenn diese mehr als 1/3 unter dem einschlägigen Tariflohn liegt, Urteil vom 17.06.2008, Az. 1 Sa 29/08.

Ihre Antwort