W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsbedinungen

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,in unseren Produktionsräumen (Tapetenindustrie)beträgt die Raumluftthemeratur ca.30 Grad C.,an heißen Tagen auch 35 Grad C.Eine Belüftungseinrichtung besteht ist aber von der Diemension zu klein und regelt nicht ausreichend.Es ist im Sommer immer zu warm .Spricht der BR den AG darauf an ,höhren wir:das ist zweitranig in Afrika ist es noch wärmer.Gibt es eindeutige Themperatur Obergrenzen,in der Arbeitsstättenverordnung jedenfalls nicht,Sicherheitsbeauftragten und Werksarzt kann man vergessen.Wie können wir da Abhilfe schaffen?

5.61402

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

21.08.2009 um 11:56 Uhr

F
Fuxxx

21.08.2009 um 11:56 Uhr

Ihre Antwort