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Attestauflage

P
pedalo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hab mal eine Frage. Ein Kollege in unserem Betrieb hatte vor 7 Jahren eine Attestauflage bekommen. Nun hat er diese über den Personalservice löschen lassen. Dort entschuldigte man sich noch, weil dies hätte automatisch erfolgen müssen. Lt. Personalreferent ist dem nicht so. Kann mir jemand sagen ob es eine Verjährungsfrist gibt, und wenn die Attestauflage in der elektronischen Personalakte gelöscht wurde hat diese dann trotzdem Gültigkeit? Viele Grüße Carsten

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Community-Antworten (1)

H
HarryPopper

13.07.2009 um 17:51 Uhr

Der Personalreferent hat Recht, aber nicht prinzipiell bzw. allgemein gültig, und eine Verjährungsfrist gibt es m.E. nach nicht ab wann eine solche Auflage hinfällig wird bzw. gelöscht werden oder aus der Personalakte entfernt werden muss. Alleine aus §5 Entgelfortzahlungsgesetz - ...Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.... - hat der AG ausreichend Argumentationsspielraum. Wird eine solche Attestauflage aber dazu verwendet Einzelne zu schikanieren, was nicht einfach ist zu beweisen da eine subjektive Beurteilung des Betroffenen alleine nicht ausreicht um dies zu belegen, kann auf eine Entfernung bestanden werden. Gründe fänden sich beispielsweise im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG.

Wichtig bei solchen personellen Einzelmaßnahmen ist, notfalls beleg- bzw. beweisbar, dass der Betroffene AN davon Kenntnis erlangt, dass er eine Einzeltagauflage hat oder diese aufgehoben wurde.

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