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Schulstudnen=Zeitstunden?

J
Junikind
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Unsere Azubis müssen nach der Schule arbeiten kommen. Schule ist von 08:15 - 12:40Uhr. Das sind 5 Schulstunden á 45min. Wie ist das, werden die 5 Stunden als ZEITstunden gerechnet, oder direkt die Stunden von 08:15 - 12:40Uhr, also 4h25min?

Danke!

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Community-Antworten (6)

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Rotzlöffel

09.07.2009 um 11:48 Uhr

Hallo, Junikind!

Die Anrechnung erfolgt von 8.15 Uhr bis 12.40 Uhr. Hinzu kommt dann noch die Wegezeit zum Betrieb und evtl. ein Umkleidezeitraum. Beispiel: Tägliche Ausbildungszeit: 8.00 - 15.30 Uhr (inkl. Pause 30 Min.) = 7 Std. Berufsschule: 8.00 - 14.00 Uhr = 6 Std. Wegezeit zum Betrieb u. Umkleidezeitraum: =1/2 Std.

Restausbildungszeit: 14.30 - 15.30 Uhr = 1 Std.

Bist du über 18 Jahre, muss du nach diesem Beispiel für eine Stunde in den Betrieb zurückkehren. Allerdings gibt es noch andere Beispiele, wo auch über 18-jährige Auszubildende nicht in den Betrieb zurückkehren brauchen u. auch keine Zeit an den anderen Tagen nacharbeiten muss.

Neben den Regelungen in § 15 BBIG besteht eine weitere in § 9 JArbSchG. Danach dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht im Betrieb beschäftigt werden, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt und an Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichts- stunden (mindestens je 45 Min.). Diese Regelung gilt für einen Berufsschultag in der Woche. Für die über 18-jährigen Azubis gilt lediglich die Regelung, dass eine Beschäftigung vor Unterrichtsbeginn (wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt) nicht erfolgen darf.

Falls es einen BR bei euch geben sollte, frag dort einfach mal nach.

J
Junikind

09.07.2009 um 11:58 Uhr

Hallo Rotzlöffel,

mit dem BR habe ich dies schon besprochen. Er war sich abe nicht sicher, daher bin ich selbst mal auf die Suche gegangen. Im grunde ist es so, das sie Tagesbeschulung haben. 2 Tage die Woche und 1 Tag davon soll es zur arbeit gehen für 2,5h. (reine arbeitszeit, ohne wegzeit). Wegzeit ist 45min (alles schon ausgerechnet) Nun gucken wir eben, ob die 2,5 Std. gerechtfertigt sind.

R
Rotzlöffel

09.07.2009 um 13:04 Uhr

....ach so, ein BR habt ihr also auch. :-)

Solltet ihr erst seit kurzer Zeit einen BR haben, so kann ich das Unwissen ja noch verstehen. Ansonsten würde ich empfehlen, dass sich euer BR so schnell wie möglich die notwendigen Fachbücher besorgt. Zur allg. "Bibliothek-Grundausstattung" eines BR gehört dass BBIG und als weitere Lektüre empfehle ich vom Bund-Verlag das Handwörterbuch für JAV-Arbeit (Die Praxis der Jugend- u. Auszubildenden Vertretung von A bis Z) Mit diesen Büchern ist man fast unschlagbar in seiner Argumentation gegenüber dem AG. fg Des Weiteren möchte ich anmerken, dass die wöchentliche ArbZt in Tarifverträgen geregelt ist. Besteht kein Tarifvertrag, gilt das Arbeitszeitgesetz.

Interessanter Weise habe ich schon des öfteren gehört, dass bei 2 Tagen Berufschule, der Azubi auf jeden Fall am 2 Tag nach der Berufsschule noch arbeiten kommen muss, unabhängig von der Berufsschulzeit an diesem Tag.

Aber aufgepasst: Nicht dass ihr schlafende Hunde bzw. euren AG weckt u. eine bisherige unbewußte Besserstellung, zukünftig schlechter regelt, nur weil ihr euch auf die gesetzliche Regelung beruft bzw. ihn darauf aufmerksam gemacht habt.

J
Junikind

09.07.2009 um 13:11 Uhr

ich glaub ich muss was richtig stellen.. Unser BR besteht schon seit vielen Jahren, auch die Grundlektüre liegt in mehrfacher Ausführung bereit. Dennoch haben wir keine genaue Antwort auf unsere Frage gefunden. Deshalb ja dieser Weg hier.

Das mit 2 tagen Berufsschule und 2 tage Arbeiten ist defenitiv nciht so. Darüber haben wir uns informeirt und abgesichert.

Aber danke Dir für Deine Antwort! Nun haben wir etwas, mit dem wir arbeiten können.

D
DonJohnson

09.07.2009 um 17:28 Uhr

Wobei ein evenueller gültiger TV beachtet und betrachtet werden müßte ;-)))

N
nicoline

09.07.2009 um 18:43 Uhr

und zu fortgeschrittener Stunde auch noch mein Senf zu dieser Frage:

das sagt die Gewerkschaft dazu:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2008/08/19/berufsschule_und_arbeit/

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