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Arbeitszeitbetrugsvorwurf

M
MartinD
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe ein Problem.

Bei uns in der Firma, wird nun einem JAV Mitglied und einem "normalen" Azubi Arbeitszeit betrug vorgeworfen. Diese werden von den beiden jedoch vollkommen von sich gewiesen.

Man muss dazu sagen, dass sie direkt auf dem Firmengelände wohnen und nun bald ihre Abschlussprüfung haben. In Ihrem eigentlich Büro, können Sie nach eigener Aussage durch Baulärm nicht lernen und haben das lernen in ihr Zimmer verlegt. Dort überraschte Sie nun der Ausbildungsleiter und wirft ihnen wie gesagt, Arbeitszeitbetrug vor.

Wie sieht da nun die Rechtsgrundlage aus für die beiden? (Beide im 3ten Lehrjahr, Prüfung ist übermorgen)

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Community-Antworten (1)

R
Rapper

11.05.2009 um 17:49 Uhr

Da muß ich jetzt fragen, machen nur die beiden AZUBIS das so oder alle? Bist Du etwa einer der Betroffenen? Warum haben das die beiden Dünnblattschleifer nicht vorher mit dem Ausbildungsleiter abgesprochen? So ist es halt Arbeitszeitbetrug. Wie heisst es so schön, dass unberechtigte Entfernen vom Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen und ohne Abmeldung, kann mit einer Abmahnung oder mit fristloser Kündigung geahndet werden. Allerdings ist eine Abmahnung vorher nicht erforderlich (lt. Arbeitsrecht) in solchen Fällen. Am besten sollten die Beiden mit dem Ausbildungsleiter und dem Personalleiter zusammn reden und den Grund darlegen. Wenn man ihnen das nicht glaubt, haben sie einProblem.

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