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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Telefonmitschnitte

H
Hoover
Feb 2019 bearbeitet

Wir arbeiten in einem Versicherungsunternehmen. Die GL will Telefongespräche zu Trainingszwecke mitschneiden. Bei der "Mutter" in den USA ist das längst üblich. Die GL will das in Deutschland jetzt auch umsetzen. Kann eine BV dahingehend geschlossen werden, dass dieses Vorhaben komplett gekippt wird? Ist das Mitschneiden von Telefonaten in Deutschland überhaupt zulässig? Wir unterliegen dem Direktionsrecht. Danke für jede Hilfe

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

24.02.2009 um 19:42 Uhr

Hoover "Mutter" in den USA ist das längst üblich. das ist auch in Deutschland durchaus üblich. Mir selber schon oft passiert. Da wo es mir passiert ist, wurde darauf aufmerksam gemacht und man mußte durch Quittieren einer bestimmten Taste sein Einverständnis erkären, oder bei Beginn des Gespräches ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass man nicht damit einverstanden ist und als Grund wurde immer die Qualitätsverbesserung genannt. Ob man das komplett kippen kann, wage ich zu bezweifeln. Aber vielleicht gibt es dazu größere Experten als mich, die das beantworten können.

R
ridgeback

24.02.2009 um 19:43 Uhr

@Hoover, grundsätzlich gilt, ein Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen des Arbeitnehmers ist unzulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein dienstliches oder ein privates Telefongespräch handelt. Allerdings sagt die Rechtsprechung: "Das offene, nicht heimliche Mithören des Arbeitgebers von Telefongesprächen des Arbeitnehmers mit Kunden zu Ausbildungszwecken ist zulässig" (BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95).

http://www.betriebsraete.de/bag-1995/1%20ABR%204-95

P
pirat

24.02.2009 um 20:24 Uhr

@Hoover, ergänzend zu @ridgeback, IMHO.... die Besonderheit beim Monitoring....besteht darin, dass hier die Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht ungewollte Nebenwirkung, sondern der eigentliche Systemzweck ist.

empfehlendswert hier mal nachzulesen... http://www.dtb-kassel.de/publikationen/cc_monitoring_aib_06_2006.pdf

P
Peanuts

24.02.2009 um 21:58 Uhr

"Ist das Mitschneiden von Telefonaten in Deutschland überhaupt zulässig? "

Wie bereits beschrieben wurde, mit Zustimmung ja! Die Zustimmung solcher Mitschnitte zu Trainingszwecken werdet ihr nicht verweigern können.

In der BV sollte zwingend geregelt sein, wie lange und auf welchem Medium die Mitschnitte gespeichert werden. Es MUSS sicher gestellt sein, dass die KollegInnen jederzeit auf diese Mitschnitte zugreifen können. Auch sollte geregelt sein, dass diese Mitschnitte nur gemeinsam "Trainer und MA" ausgewertet werden. Ansonsten würde ich den Trainingszweck in Frage stellen.

Außerdem würde ich die Frage stellen, wie denn das Training an sich ablaufen soll. Wer wird wann und wie oft durch wen trainiert?

H
Hoover

25.02.2009 um 17:57 Uhr

Vielen herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten und die links!!!!! Super. Ich zähle das Vorhaben der GL auch eher zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Da kommt wohl eine Menge auf uns zu. Nochmal ganz lieben Dank.

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