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Betriebsratsmandat während der Amtzeit beenden?

L
Lollyfee
Jan 2018 bearbeitet

Einen lieben ins Forum, meine Frage: Ich bin mit der Arbeit unseres Betriebsratsvorsitzenden nicht einer Meinung! Er macht Dinge in Eigenregie und veröffentlicht Sachen, die wir anderen 10 Mitglieder weder freigegeben haben noch befürworten??? In diesem speziellen Fall geht es um Betriebsgeheimnisse, die er einem Mitarbeiter entlockt hat und sie dann öffentlich in unsere Betriebsinternet gestellt hat. Kann ich aus diesem Grund während der Amtszeit meine Aufgabe als Betriebsratsmitglied niederlegen?

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

20.02.2009 um 09:13 Uhr

@Lollyfee

du kannst jederzeit dein Betriebsratsmandat zurückgeben, dieses ist dann aber endgültig. Bedenke aber auch, dass dich deine Kollegen ja gewählt haben, vielleicht wäre ein klärendes Gespräch mit eurem BRV eine Entscheidungshilfe für dich. Außerdem kann, wenn alle anderen 10 es genauso sehen wie du, auch der BRV als BRV von euch abgewählt werden. Dann würde er sein BR-Mandat behalten, wäre wieder "normales" BRM und das Gremium wählt einen neuen BRV. Wie dies funktioniert steht im BetrVG.

R
rolfo2

20.02.2009 um 09:18 Uhr

Das Betriebsratsmandat kannst du jederzeit ohne Angaben von Gründen niederlegen.

P
Postbote

20.02.2009 um 09:29 Uhr

@Lollyfee

als erstes kann der Betriebsratsvorsitzende BertVG § 26 Vorsitzender ( in der Praxis machen die es aber gerne, weil halten sich ja als Cheffe des Betriebsrates!!!!??halten ...lach )...von euch abgewählt werden, ihr als Gremium habt doch zusammen das sagen was wie und wo was Veröffentlich wird oder auch nicht!. Ihr im Gremium könnt, ihm sagen das sowas nicht toleriert wird von euch allen, Punkt um. Die Betriebsgeheimnisse die du ansprichst, da gibt es leider einige Unterschiede wie sie zu sehen sind, das sind z.b. der :

BrtVG § 120 Verletzung von Geheimnissen

BrtVG § 79 Geheimhaltungspflicht

schau da mal rein und dann wirst du ein wenig Aufgeklärter sein. Zu deiner Amtsniederlegung: du kannst dein Amt jederzeit niederlegen / BertVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft, zeig es nur an bei deinem Gremium / Betriebsratsvorsitzenden! z.b. ups ;o)) , aber das geht ohne Begründung...sogar. Aber diesen Weg solltest du dir genau Überlegen, weil du müßtest wenn du wieder unter anderen Vorraussetzungen, in den BR zurück willst bis 2010 warten / Neuwahl. Also sprech lieber mit den anderen aus deinem Gremium und kläre das in der nächsten Sitzung ab, wenn garnichts mehr geht setzt ihn einfach ab und wählt einen neuen aus euerer Mitte, der mit seinem Amt als Vorsitzender, Ordentlicher und Verantwortungsbewußter um geht. Ich hoffe ich konnte dir ein paar Fragen beantworten, ich drück dir die Daumen.

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