Ich habe noch eine direkte Frage....Das mit dem Aufstehen sollte nicht das Problem sein, jedoch erachte ich den STeinboden als völlig unzulänglich und die fehlende Möglichkeit, sich hinzusetzten.
Ich habe bereits das Arbeitsstättengesetz durchforstet, ebenso die berufsgenossenschaft für Einzelhandel dazu im Internet aufgerufen.
Keins ist eine gesetzliche Grundlage.
Hat jemand noch eine Idee???