Erstellt am 29.11.2008 um 23:55 Uhr von mainpower
Hallo Dackel,
hast Du es schon mal erlebt, daß zb. in einem Hotel die betreffende Rezeptionskraft sitzt und erst "aufspringt" wenn du in das Hotel hineingehst? Ich persönlich fände es unhöflich und würde in diesem Hotel nicht einchecken. Ich selber muss auch 9 Stunden pro Tag im stehen verbringen und habe auch keine Probleme damit.
Erstellt am 30.11.2008 um 09:21 Uhr von wölfchen
. . . hoho, mainpower, höre ich da so was, wie ne Neiddebatte raus? Weil ich nicht sitzen darf oder kann, sollen es die anderen auch nicht dürfen? Na Prost Mahlzeit, wenn wir uns immer an den negativen Beispielen orientieren wollten! Und in der Hotelbranche - da steigst Du wohl stets in Nobelhotels ab? In den Hotels, in denen ich normalerweise nächtige, da ist eine Klingel auf dem Tresen, da drücke ich drauf und dann kommt jemand, weil diese Preiskategorie es sich nicht leisten kann, ständig jemanden fürs rumstehen zu bezahlen.
@ "Dackel"
schau mal in den § 87 (1)1. BetrVG - da ist geregelt, dass dieses für den BR Mitbestimmungspflichtig ist. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle und die kann so hübsch teuer werden, dass dem Arbeitgeber die Lust auf weitere einseitige Anordnungen vergeht.
Also: Arbeitgeber anschreiben, dass dieses mitbestimmungspflichtig ist und er seine einseitig getroffene Anordnung aufheben möchte. Reagiert er nicht, würde ich einen entsprechenden Beschluss fassen, einen Anwalt beauftragen und die Einsetzung einer Einigungsstelle fordern, mit folgenden Beisitzern XXXX und dem Vorsitzenden Richter xx vom Bundesarbeitsgericht. Ein guter Anwalt wird Euch die entsprechenden Leute empfehlen können und dann selbst als Beisitzer zugegen sein. Wenn das nicht zieht, könnte man zusätzlich noch eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung einer einseitig getroffenen Maßnahme beantragen (über Anwalt).
Kannst natürlich auch Schmusekurs fahren und erst mal höflich vorsprechen - das kommt auf euren allgemeinen Umgangston im Betrieb an und ob es das erste mal ist, dass eine Mitbestimmungsrecht missachtet wird. Man bedenke immer, dass man hinterher auch weiter zusammen arbeiten muss und verhärtete Fronten sind da nicht dienlich. . .
Erstellt am 30.11.2008 um 11:31 Uhr von raptor2
@Dackel
Gibt es in eurem Unternehmen (ich tippe auf ein Unternehmen mit einem blauen Männlein als Logo) noch mehrere ähnlich gelagerte Firmen??
Wie wird es dort gehandhabt? Andernfalls würde ich dann auch wie wölfchen vorgehen.....
Erstellt am 30.11.2008 um 17:02 Uhr von Lotte
mainpower,
kenne kaum ein Hotel, in dem es nicht einen Extrabereich neben, hinter der Rezeption mit Sitzplätzen gibt.
Dackel,
interessanter wird die Diskussion noch, falls die KollegInnen der Rezeption schwanger oder schwerbehindert sind.
Erstellt am 06.12.2008 um 00:33 Uhr von Dackel
Ich habe noch eine direkte Frage....Das mit dem Aufstehen sollte nicht das Problem sein, jedoch erachte ich den STeinboden als völlig unzulänglich und die fehlende Möglichkeit, sich hinzusetzten.
Ich habe bereits das Arbeitsstättengesetz durchforstet, ebenso die berufsgenossenschaft für Einzelhandel dazu im Internet aufgerufen.
Keins ist eine gesetzliche Grundlage.
Hat jemand noch eine Idee???
Erstellt am 16.12.2008 um 12:35 Uhr von Alteschnecke
Hallo. Das Problem mit langem Stehen ist mir aus dem Einzelhandel sehr gut bekannt. Vielleicht sollte man mal über spezielle Gummimatten nachdenken(gibt es in verschiedenen Ausführungen:dünn und kleingenoppt oder etwas dicker und größer genopptQNWW ) die man hinter die Rezeption legen kann. diese sind gelenkschonend und erleichtern das Stehen ungemein.Unsere Kassenbereiche sind fast alle damit bestückt und
die Kollegen möchten sie nicht mehr missen.