Erstellt am 28.10.2008 um 08:40 Uhr von rolfo2
deinen Sozialversicherungsausweis hat der AG überhaupt nicht einzubehalten. Den musst du mitführen.
Dein AG kann dir die Nebentätigkeit nur verbieten wenn zu befürchten ist, dass deine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vernachlässigt werden und ganz wichtig, die Arbeitszeit bei deinem AG und die bei deiner geplanten Nebentätigkeit dürfen zusammen die Höchstgrenze von 208 Stunden im Monat gem. ArbZG nicht überschreiten
Erstellt am 28.10.2008 um 08:46 Uhr von eule
Danke rolfo.
Das interessiert den AG aber nicht.
Wie komm ich nun an den Ausweis ran.
Soll ich den anzeigen?
Erstellt am 28.10.2008 um 10:20 Uhr von Sarah-HRO
Na viel Spaß.. Ich glaub dann hast du dein zuküntigen Nebenjob eher als Vollzeit.. Am besten mit Gesetzbuch zu ihm.. Er kann sich ja gern ne Kopie machen.. Oder du befragst den BR.
Erstellt am 28.10.2008 um 10:50 Uhr von ridgeback
@eule
melde Dich bei Deiner Krankenkasse und schildere den Fall.
siehe § 18h Abs. 4 S. 2 Nr. 1 SGB IV.
Erstellt am 28.10.2008 um 10:56 Uhr von Immie
@ridgeback
Der ist aufgehoben.
Erstellt am 28.10.2008 um 11:17 Uhr von ridgeback
@Immi, eule,
sorry, dann eben SGB IV § 28i
Die Inhaberin oder der Inhaber ist verpflichtet, der zuständigen Einzugsstelle den Verlust des Sozialversicherungsausweises oder sein Wiederauffinden unverzüglich anzuzeigen
Erstellt am 28.10.2008 um 11:28 Uhr von Immie
@ridgeback
Klasse, was soll er/sie sagen?
Ich habe meinen Sozialversicherungsausweis in der Schreibtischschublade meines Arbeitgebers verloren und dieser will ihn nicht widerfinden. ?
Abgesehen davon kann ich das aus diesem § nicht ableiten.
Du meinst SGB IV §96 Abs 2.
Erstellt am 28.10.2008 um 15:43 Uhr von rainer w
@eule
Wenn alles reden nicht mehr hilft, verweise den AG auf Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. In Verbindung damit kann ersich gleich noch die §§ 252 und 249 BGB anschauen. Dieer Tipp hat unseren MA geholfen und das Problem hat sich wie von selbst gelöst.