Erstellt am 23.05.2008 um 16:15 Uhr von pirat
Erstellt am 23.05.2008 um 20:03 Uhr von paula
sehe das so wie pirat. Kenne das eigentlich nur aus dem Bau- und Gaststättengewerbe wo die AG die Ausweise in Verwahrung nehmen um diese bei Kontrollen für die AN vorlegen zu können. In diesen Branchen gilt ja die Verpflichtung den ausweis stets mitzuführen. Daher kann es sinnvoll sein, wenn der AG dies für die AN sicherstellt. Die Bußgeldert für die AN sind in diesem Bereich ja inzwischen saftig
Erstellt am 24.05.2008 um 22:26 Uhr von Der alte Heini
Freitag2305
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht sich den Sozialversicherungsausweis zeigen zu lassen und dieses entsprechend in der Personalakte zu dokumentieren. Der AG hat keinerlei Rechte den Sozialversicherungsausweis einzubehalten.
In nachstehenden Branchen MÜSSEN Sozialversicherungsausweis nebst Lichtbild vom Arbeitnehmer MITGEFÜHRT werden:
Baugewerbe, Gaststätten- und Hotelgewerbe, Personen- und Güterbeförderungsgewerbe,
Schaustellergewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Beschäftigte von Unternehmen
die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
Beschäftigte von Unternehmen der Forstwirtschaft.
Gesetzesgrundlage: § 99, 104 SGB IV