Erstellt am 26.04.2008 um 20:28 Uhr von khel
Hallo Toto,
Betriebsräte sind vor Versetzungen genauso gut oder schlecht geschützt wie alle anderen AN. Da alle Versetzungen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen, würde ich mir an Deiner Stelle keine Platte machen: wenn es sich um eine offensichtliche Willkürmaßnahme handelt, lehnt der BR die Versetzung ab - fertig! Details siehe §99 BetrVG.
Gruß
khel
Erstellt am 26.04.2008 um 21:40 Uhr von w-j-l
Einen besonderen Schutz gegen Versetzungen von Betriebsräten gibt es nur dann, wenn mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes auch der Verlust der Wählbarkeit verbunden wäre.
§ 103 (3) BetrVG