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Sozialauswahl nach §95 AG möchte mit BR Auswahlrichtlinien zu betriebsbedingten Kündigungen vereinbaren - Wer hat Erfahrung?

T
Tresor
Jan 2018 bearbeitet

Wer hat Erfahrung?? AG möchte mit BR Auswahlrichtlinien nach §95 BetrVg vereinbaren. Hintergrund sind geplante betriebsbedingte Kündigungen. Punktesystem ist bei beiden Betriebsparteien ähnlich...Das wäre nicht der Hauptgrund. Die Frage ist doch eher, sollte man sich als BR überhaupt auf sowas einlassen. Wo sind die Vor- und Nachteile???

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Community-Antworten (2)

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pit47

14.04.2008 um 11:41 Uhr

Hallo Tresor, nehmt doch einen Sachverständigen (Gewerkschaft, Rechtsanwalt) mit ins Boot. Vor- und Nachteile sind ohne betriebliches Hintergrundwissen schlecht zu beurteilen

T
Tresor

14.04.2008 um 13:35 Uhr

Ist zu kurzfristig... Die wollen schon im April Leute auf die Strasse setzen. Ich will mich net unter Druck setzen lassen, von wegen Richtlinien und so. Dann besser nicht.

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