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Diensplangestaltung

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo es geht um folgendes in unseren Pflegeheim soll eine Pflegehelferin die Dienstpläne schreiben . Sie möchte das auch. Nur wir der BR und viele Kollegen sind der Meinung das das Aufgabe der Wohnbereichsleitung ist oder Ihrer Stellvertretterin Leider haben wir noch keine stellenbeschreibung der wbl

*hoffe diesmal antworten die normalen die hier sind und uns schon viel geholfen haben nicht die spinner die sich lustig über die Fragen machen und meinen sie sind die besten. zum glück ist das die minderheit.

7.10408

Community-Antworten (8)

FAB
Fritz aus Bayern

05.01.2008 um 23:35 Uhr

Hallo neuer BR, ich bin BRV in einem Krankenhaus. Meiner Meinung nach kann eine Wbl durchaus die Erstellung eines Dienstplanes "delegieren". Sie hat ihn anschließend auf Richtigkeit (z.B. Einhaltung des ArbZG,etc.) zu überprüfen. Nach Auslegung des Dienstplanes ist die Wbl für die Richtigkeit des Dienstplanes verantwortlich. Erarbeitung des Dienstplanes und Verantwortung für die Korrektheit des Dienstplanes sind für mich "zwei Paar verschiedene Stiefel". Letztendlich muss der BR den Dienstplan vor Inkrafttretung eh noch genehmigen...... Viele Grüße aus dem verschneiten Bayern....

I
Immie

05.01.2008 um 23:48 Uhr

@neuerBR Bin jetzt verunsichert...gehöre zu Normal oder Unnormal:-(

Das Schreiben der Dienstpläne...lass es sie doch machen. (Ob sie sich damit einen Gefallen tut ,bleibt dahingestellt) Sorgt dafür das sie dementsprechend bezahlt wird. lasst sie euch vorlegen...und wenn etwas nicht stimmt... §87 Abs 1 Nr 2 BetrVG und dann lasst ihr euch bei der Gelegenheit auch direkt die geplanten Überstunden zur Genemigung vorlegen §87 Abs 1 Nr 3 BetrVg Die Frage die bleibt...wer macht die Urlaubsplanung?

L
Lotte

06.01.2008 um 00:06 Uhr

neuer BR, kann es sein, dass Eure Bedenken ganz andere sind? Vielleicht schafft Ihr es, diese zu formulieren und der WBL deutlich zu machen. Rein rechtlich sehe ich hier kaum Möglichkeiten, da Arbeitsinhalte nicht teil der MB des BR sind. Alles andere siehe Immi.

immi, wer ist schon normal? Bleib Du mal so wie Du bist, egal ob das nun normal ist oder nicht. ;-)

neuer BR, Du solltest mir und den anderen Teilnehmern des Forums den ein oder anderen Scherz zugestehen, Deine Frage wurde doch beantwortet...

I
Immie

06.01.2008 um 01:28 Uhr

@Lotte Danke, "Dito" :-)

W
Waschbär

06.01.2008 um 10:19 Uhr

neuerBR, hier spricht der normalste Waschbär der Welt .-()

die WBl darf den dienstplan rühig der PH aufs auge drücken,aber der DP muss denoch dem ArbeitszG und der BV gerecht werden. Ihr vom BR müsst darüber Wachen das der AG in dem fall wohl die WBL ihrer Verpflichtiung zur Einhaltung nebst Kontrolle nach kommt .

so und damit du nuss auch nicht zeifeln musst weil ich ja ein lustiger Geselle bin.-) a. ich Arbeite auch in der (Alten)Pflege b. ich bin im Dienstplan Aussschuss, welcher bei uns ein Unterausschuss vom Pflegeausschuss ist. c. Ich Schreibe sogar selber Pläne .-)

N
neuerBR

06.01.2008 um 10:47 Uhr

erstmal danke die seriösen antworten nur wir haben ein Qualitätshandbuch nach dem wir arbeiten müssen das steht ganz deutlich drin das dies Aufgabe* der Wohnbereichsleitung/Bereichsleitung ist. Mir geht es darum ich seh nicht ein das die WBL immer weniger macht aber das Pflegepersonal immer mehr

*Dienstpläne zu schreiben

K
Kölner

06.01.2008 um 11:04 Uhr

@neuerBR ...im "QM-Buch" wird aber nicht stehen, dass sie diese Aufgabe nicht deligieren darf!

Unter uns: Dein "Einsehen oder nicht" ist völlig uninteressant! Was Du anprangerst ("WBL macht immer weniger") ist eigentlich nur 'andersherum' aufzulösen. Z.B. mit einer Überlastungsanzeige. Auch wird eine WBL in der Regel nicht für das Arbeiten bezahlt, sondern für die Verantwortung - auch hier gäbe es Möglichkeiten...

W
Waschbär

06.01.2008 um 11:04 Uhr

neuerBR,

" Qualitätshandbuch nach dem wir arbeiten müssen das steht ganz deutlich drin das dies Aufgabe* der Wohnbereichsleitung/Bereichsleitung ist."

Na dann ist doch alles in Butter. So viel ich weis darf Sie die Aufgabe dann gar nicht weiterleiten!

Ihr solltet das im Moatsgespräch auf greifen!.

Von einer Richtline kann abgewichen werden, von einem Qualitätstandard niemals.Er ist Verbindlich.

Das die WBl weniger macht als andere nun ja, die PH macht es ja freiwillig und die WBL sagt bestimmt : Das fördert die Motivation und das Verantwortungsgefühl, es steigert die zufriedenheit und damit die Moral welche sich Positiv auf die Krankheitsrate aus wirkt .... bla bla. Nun ja das kommt sogar fast hin und das bekommen die "Führungskräfte" auch Gelehrt.

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