Urlaubsverlängerung
Moin, moin, meine Frage, darf der AG ohne Absprache mit dem AN der sich grad im Urlaub befindet, dessen Urlaub verlängern, damit die restlichen Urlaubstage abgegolten sind?
Community-Antworten (4)
03.12.2007 um 23:11 Uhr
nein der ag bestimmt nicht alleine wer wann urlaub macht. allerdings muss der urlaub im jahr der entstehung abgegolten werden wenn nichts dagegenspricht
04.12.2007 um 15:17 Uhr
Was unterliegt der Mitbestimmung? Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei
der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, der Aufstellung des Urlaubsplans sowie der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird. Bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze geht es etwa um die Einführung von Betriebsferien. Über die Frage, ob es diese im Unternehmen geben soll, welche Zeitspanne sie umfassen und inwieweit der Urlaub in den Betriebsferien zu nehmen ist, hat sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zu verständigen. Urlaubssperren wegen erhöhten Arbeitsanfalls (z.B. Produktionsstoßzeiten) oder Urlaubsvertretungen fallen ebenfalls unter diesen Aspekt der Mitbestimmung.
04.12.2007 um 15:21 Uhr
@betriebsratten Also raten wir dem betroffenen AN sich beim BR zu beschweren und gegen die einseitige Urlaubsanordnung des AG individualrechtlich anzugehen, oder?
04.12.2007 um 16:02 Uhr
Wäre es nicht günstiger, nach dem ursprünglich geplanten Urlaub dem AG seine Arbeitsleistung anzubieten? wenn er sie dann ablehnt müßte er trotzdem das Gehalt weiter zahlen - Oder?