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EPA - Elektronische Personalakte

O
onomatopoetica
Jun 2019 bearbeitet

Hallo!

Unser AG führt nun ohne die Zustimmung des BR die EPA ein. Die Info dazu kam nur durch Zufall zum BR durch. Die Akten sind bereits weg und werden von einer externen Firma eingescannt.

Mehr Infos gibt es bis dato nicht.

Können wir das ganze noch (vorerst) unterbinden? Oder was sind unsere genauen Rechte?

Grüße!

31307

Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

27.06.2019 um 16:45 Uhr

Ja - könnt ihr da mitbestimmungspflichtig - Umgehend den AG auffordern das zu stoppen und eine BV verhandeln. Wenn der AG nicht mitspielen will - per Einstweiliger Verfügung.

C
Cyber99

27.06.2019 um 16:46 Uhr

In einem solchen Fall reden wir meistens über Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs 1 Nr.. 6 - Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Da ist der BR natürlich zu beteiligen. Nun geht aus Deinem Beitrag aber nicht genau hervor, was der Arbeitgeber konkret einführt. Im Moment werden ja nur die Dokumente eingescannt und dem Arbeitgeber vermutlich wieder zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber könnte die Dokumente theoretisch wieder auf bereits vorhandene Systeme z.B. Dokumenenmanagmentsysteme übertragen, bei deren Einführung und Anwendung ihr als BR schon vor einiger Zeit beteiligt wart. Ich würde zunächst mal fragen, was da konkret gemacht wird, dann kann man besser einschätzen, ob eine Beteiligung des BR erforderlich ist.

O
onomatopoetica

27.06.2019 um 17:25 Uhr

Hallo Cyber99,

Wir wissen selbst nicht, was gemacht wird. Dazu wird es in geraumer Zeit ein Gespräch geben.

Unser BR besteht noch nicht lange genug, dass wir beim Dokumentenmanagementsystem Einfluss hatten.

Seitdem der BR besteht, wird uns nur auf der Nase herum getanzt und wir werden übergangen. Das ArbG hat uns auch schon kennengelernt.

Wir wollen nur direkt unsere Rechte geltend machen, damit unsere GF endlich merkt, dass wir nicht bereit sind, uns ständig ausspielen zu lassen und darauf bestehen, dass wir informiert werden und, sofern nötig, unser Mitspracherecht durchsetzen.

In dem genannten Fall jedoch fehlt uns die gesetzliche Grundlage,wir wissen nicht, ob was möglich ist und wenn ja, was genau das ist.

C
Cyber99

27.06.2019 um 17:51 Uhr

Wenn es bisher keinen BR gab, der bei der Einführung von Systemen beteiligt war, dann sehe ich Euch jetzt auf jeden Fall in der Mitbestimmung gem. §87 Abs. 2 weil es geht in diesem Fall definitiv um die Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten ....zu überwachen. In diesem Zusammenhang könnt Ihr den Arbeitgeber mal zu Gesprächen über eine BV auffordern und Euch vom Arbeitgeber mal erläutern lassen welche technischen Einrichtungen insgesamt so zum Einsatz kommen. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, geht´s halt in die Einigungsstelle. Schön, dass ihr auch den Weg vor das ArbG nicht scheut. Solche BR-Kollegen würde ich mir wünschen.

C
Cyber99

27.06.2019 um 17:53 Uhr

sorry, nicht §87 Abs. 2 - §87 Abs.1 Nr. 6 ist richtig

K
Kjarrigan

27.06.2019 um 18:27 Uhr

selbst Anbieter der EPA empfehlen AG den BR zu beteiligen

siehe z.B. https://www.forcont.de/blog/8919/digitalisierung-von-personalakten-achtung-betriebsrat-an-bord

im übrigen kommt auch § 87 Abs.1 Nr. 1 - in betracht, da diese EPA Systeme ja oft mehr bieten als nur die digitale Archivierung, da geht es auch um MEldungen, digitale Zusendung von Bescheinigungen aus der Software etc. etc. und ganz großes Thema DAtenschutz - also Zugriffsrechte, Datensicherheit, Löschfristen wie soll der BR den da ohne Info seine Mitbestimmungsrechte ausüben?

P
Pjöööng

27.06.2019 um 18:42 Uhr

Und dort steht auch "Gerichtlich ist die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht oder nicht, noch nicht geklärt."

Insofern wäre ich hier mit "einstweiliger Verfügung" und "Einigungsstelle" eher vorsichtig.

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