Betrieb möchte aus dem Arbeitgeberverband autreten
Hallo zusammen, unsere Geschäftsführung hat beschlossen aus dem Arbeitgeberverband (Chemie) auszutreten und in den Verband Textil zu wechseln. Zugegebenermaßen passen wir sehr gut zu Textil, da wir ein Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen sind. Einer davon ist die Verarbeitung von textilen Fasern für die Industrie und den Automobilbereich. Dieses ist auch der größte Geschäftsbereich. Auch in den anderen Bereichen wird mit textilen Fasern gearbeitet. Unsere Geschäftsführung hat und darüber informiert und uns auch zugesichert, dass wir über alles verhandeln können und alle derzeitigen Mitarbeiter Besitzstandwahrung haben und somit kein aktueller MA am Ende des Monats weniger haben soll. Auch über die Zuschläge, Demografie Fond, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie über die Zeit der Anpassung der "Altverträge" durch einfrieren etc. hat er als Verhandlungspunkt zugesichert. Was ihm allerdings total wichtig ist, ist die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5h auf 40h. Für uns sieht es nun so aus, dass es auf einen angepassten, ja schon fast Haustarifvertrag zwischen AG-Verband Textil und unserer neuen zuständigen Gewerkschaft (IG Metall/Textil) in Zusammenarbeit mit uns hinaus läuft. Jetzt haben wir heute gehört, dass wenn im Unternehmen mindestens 50% der MA der Gewerkschaft angehören würden, dann MUSS ein Haustarifvertrag geschlossen werden. Ist das wirklich so?
Community-Antworten (4)
18.06.2019 um 18:44 Uhr
Nein, das ist nicht so. Es MUSS nicht. Aber gute Tarifverträge kommen nun einmal nur zu Stande , wenn die Gewerkschaft stark ist, also genügend Mitglieder hat. Nur so kann am Verhandlungstisch auch Druck aufgebaut werden (drohen mit Streik). Da kommen die 50% her.
19.06.2019 um 01:57 Uhr
Nun mal ehrlich, würde ein AG aus dem Arbeitgeberverband ausscheiden wollollen um dem Arbeitnehmer Geschenke machen zu wollen. Ist nicht euer ernst das ihr das glaubt. Seit ihr über 100 AN müsstet ihr einen Wirtschaftsauschuss haben Dieser lässt sich Zahlen , und Analysen zusenden und Prüft. Notfalls mit Sachverständigen. Lasst ihr euch als BR blos nix schön reden und überprüft notfalls per Anwalt oder GEW.
19.06.2019 um 08:50 Uhr
"Nun mal ehrlich, würde ein AG aus dem Arbeitgeberverband ausscheiden wollollen um dem Arbeitnehmer Geschenke machen zu wollen. Ist nicht euer ernst das ihr das glaubt."
Da steht weit und breit nichts von Geschenken.
19.06.2019 um 11:03 Uhr
Na ja, die Zusage des AG "man kann über alles redden, die jetzige Aussage kein "Alt" MA verliert Geld, Zusage des Bestandschutzes über einen Zeitraum hinaus (den er rechtlich einhalten müsste - und das für alle "alten MA" also auch den Nicht Mitglieder der derzeitigen Gewerkschaft IGBCE kann man schon als Geschenk sehen.
Es gibt auch durchaus AG die sowas einfach knallhart durchziehen und in relative kurzer Zeit haben Kollegen dann auch tatsächlich weniger netto in der Tasche.
Das alles muss man prüfen und das geht in der Regel nur mit Sachverstand. Den kann man sich bei der z.B. bei der Gewerkschaft holen. Die wird natürlich immer nach dem Organisationsgrad fragen.
Und dann muss man mit dem AG verhandeln und das Ganze festzurren.
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