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Sanitärräume

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Andy1000
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da ich neu im BR unserer Firma bin und jetzt eine Umstrukturierung der Sanitärräume ansteht,würde ich gerne wissen wo festgelegt ist wie diese Räume beschaffen sein müssen.Ich meine z.B. die Anzahl der Duschen und Toiletten. Danke für jede Hilfe!

MfG,Andy

8.443012

Community-Antworten (12)

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bitawie19

01.11.2007 um 12:48 Uhr

Hallo Deine antworten findest Du in der Arbeitsstättenverordnung und in der Arbeitsstättenrichtlinie gib es einfach bei google ein.

oder nimm diesen link: http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/inhalt.htm

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Andy1000

01.11.2007 um 12:56 Uhr

Danke für deine Hilfe,sind die von 1976 denn noch gültig?Ich habe auch eine überarbeitete Version der Verordnung von 2004 gefunden,im der nichts mehr so genau geregelt ist.

B
bitawie19

01.11.2007 um 13:10 Uhr

Hallo Die Verordnung von 2004 ist natürlich gültig. Aber die hohen Herren der damaligen Regierung haben die verordnung sehr schwammig und Arbeitgeberfreundlich gestaltet. Es ist meistens von 'ausreichend vorhanden' die Rede, damit kann man natürlich nicht viel erreichen beim AG. Aber in der ASR stehen Details wo du den AG festnageln kannst. lies mal hier http://www.vmbg.de/rechtundleistung/nationalrecht/verordnungen/arbstall.pdf

B
bitawie19

01.11.2007 um 13:12 Uhr

Wie können im konkreten Einzelfall die abstrakten Zielvorgaben der ArbStättV 2004 umgesetzt werden? Antwort: Die ArbStättV 2004 ist vollständig auf der Ermächtigungsgrundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassen worden. Somit hat der Arbeitgeber auch bei der Festlegung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum sicheren und gesundheitsgerechten Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen. In Nr. 3 des § 4 ArbSchG ist bestimmt, dass bei den Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund können die bisher in der ArbStättV 1975 sowie in den fortgeltenden ASR enthaltenen Maßzahlen auch weiterhin als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der ArbStättV 2004 herangezogen werden, sofern diese • nicht im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Forderungen in den Länderbau- oder Sonderbauordnungen stehen und • weiterhin den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen • eine Entsprechung in der ArbStättV 2004 in der Form materieller Anforderungen haben

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Andy1000

01.11.2007 um 13:22 Uhr

Vor diesem Hintergrund können die bisher in der ArbStättV 1975 sowie in den fortgeltenden ASR enthaltenen Maßzahlen auch weiterhin als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der ArbStättV 2004 herangezogen werden, sofern diese • nicht im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Forderungen in den Länderbau- oder Sonderbauordnungen stehen und • weiterhin den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen • eine Entsprechung in der ArbStättV 2004 in der Form materieller Anforderungen haben

Da steht sie können herangezogen werden aber nicht sie müssen.Deshalb verstehe ich noch nicht ganz wie ich den AG damit festnageln kann.

B
bitawie19

01.11.2007 um 13:36 Uhr

Hallo mit der ArbStättV kannst du keinen festnageln, dazu brauchst du die Arbeitsstätten- Richtlinie

z.b. ASR 35/1-4 daraus ein Beispiel: 5. Ausstattung von Waschräumen 5.1 Für die Zahl der Waschgelegenheiten ist die höchste Zahl der Arbeitnehmer maßgebend, deren Arbeitszeit in der Regel gleichzeitig endet. Bei Mehrschichtbetrieb ist von der stärksten Schicht auszugehen.

5.2 Die Zahl der Waschgelegenheiten ist wie folgt zu bemessen: – eine Waschstelle für fünf Arbeitnehmer bei mäßig schmutzender Tätigkeit
– eine Waschstelle für vier Arbeitnehmer in allen anderen Fällen (s. Nr. 1).

5.3 Als Waschgelegenheit sind zulässig: – Waschrinnen mit mehreren Waschstellen (Waschplätzen)
– Waschbecken mit Einzelwaschbecken oder als Reihenwaschanlage
– Waschbrunnen
– Duschen.

5.4 Bei stark schmutzender Tätigkeit muß ein Drittel der nach 5.2 ermittelten Waschgelegenheiten aus Duschen bestehen; es muß mindestens eine Dusche vorhanden sein. Sind die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt, soll für je vier Arbeitnehmer eine Dusche zur Verfügung stehen.

B
bitawie19

01.11.2007 um 13:40 Uhr

In der ASR 37/1 geht es um die bereitstellung der anzahl der Toiletten.

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Andy1000

01.11.2007 um 14:16 Uhr

Also sind die ASR auch mit der ArbStättV von 2004 anzuwenden und für den AG bindend!? Die ASR die ich gefunden habe sind auch schon älteren Datums,gibt es da auch eine neuere Fassung?

B
bitawie19

01.11.2007 um 15:49 Uhr

Gemäß § 8 Übergangsvorschriften der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 gelten die Arbeitsstättenrichtlinien nur bis zum Jahr 2010, sofern diese nicht überarbeitet und bekannt gegeben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsst%C3%A4ttenrichtlinien

Seit August 2004 gilt eine Neufassung der Arbeitsstättenverordnung. Das neue Arbeitsstättenrecht formuliert Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, aber keine detaillierten Vorgaben für Mindestgröße der Arbeitsräume, Mindesttemperatur, Sichtverbindung nach draußen usw. Damit sollen unbürokratische Lösungen und betriebsnahe Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Allerdings müssen auch zukünftig die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, alte Arbeitsstättenrichtlinien und die neuen Regeln für Arbeitsstätten beachtet werden.

http://www.btq.de/index.php?id=180

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Akira

01.11.2007 um 21:29 Uhr

Hier die benötigten Arbeitsstättenrichtlinien:

Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 35/1-4 Waschräume Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 37/1 Toilettenräume

A
Andy1000

02.11.2007 um 11:02 Uhr

Ich habe jetzt alle relevanten Verordnungen,Richtlinien und Gesetze zusammen.Ich denke das ich jetzt dank eurer Hilfe sinnvoll argumentieren kann.Eine letzte Frage:Es wäre doch sicher sinnvoll wenn ich den beauftragten für Arbeitssicherheit unserer Firma hinzuziehen würde?

MfG,Andy

A
Akira

02.11.2007 um 13:02 Uhr

Hallo Andy:

Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den/die Sicherheitfachkraft Das hätte schon euer AG machen sollen

Kurze Antwort: JA

hier noch ein Link um dessen Tätigkeit besser kennen zu lernen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Arbeitssicherheit

finde es gut wie du dich als BRler schlau machst

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