BV zu einer Pilot
Folgendes: Z.Z. haben wir ein gutes Zeiterfassungssystem, aber die GF will ein neues. Wir haben zur Testung des neuen Zeiterfassunssystem eine BV abgeschlossen. Aber die Umstäde für die Pilot-Abteilungen sind Grauenhaft und nicht erträglich. Können wir diese aussetzen, wenn die versprochenen Leistungen nicht erbracht worden sind? Wie Schulungen, Programierung o.ä.?
Community-Antworten (2)
26.05.2019 um 02:17 Uhr
ohne den Wortlaut der BV zu kennen, ist das reine Spekulation. Gibt es eine Klausel, die besagt daß eine Aussetzung möglich ist, wenn bestimmte Dinge nicht eingehalten werden? Denke mal: "eher nicht".
26.05.2019 um 09:28 Uhr
Wenn vereinbartes nicht umgesetzt wird, muss man eben das durchsetzen (Beschlussverfahren, § 23.3 BetrVG)
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