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Jahresgruppensprung

MA
mr. as
Jan 2018 bearbeitet

Darf der AG ohne den BR zu informieren von sich aus den tariflichen Jahressprung innerhalb von Lohn- bzw. Gehaltsgruppen komplett ohne Begründung streichen?

5.58103

Community-Antworten (3)

W
Werner

16.10.2007 um 16:50 Uhr

Hallo mr. as, wenn der ArbGeb. im AGV mit Tarifbindung ist, darf er das nicht! Er kann dann lediglich freiwillige jederzeit widerrufbare Zulagen bei allen MA`s um die Erhöhung kürzen.

MA
mr. as

17.10.2007 um 12:49 Uhr

und wie sieht es aus, wenn der AG nicht mehr im AGV ist, aber der Tarifvertrag nachwirkt?

W
Werner

18.10.2007 um 16:22 Uhr

dann darf der ArbGeb. das! Es sei denn im AV ist der Passus das der jeweils geltende Tarifvertrag der XXXX(Tarifvertragsparteien) zur Anwendung kommt!

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