Jahresgruppensprung
MA
mr. as
Jan 2018 bearbeitet
Darf der AG ohne den BR zu informieren von sich aus den tariflichen Jahressprung innerhalb von Lohn- bzw. Gehaltsgruppen komplett ohne Begründung streichen?
5.58103
Community-Antworten (3)
W
Werner
16.10.2007 um 16:50 Uhr
Hallo mr. as, wenn der ArbGeb. im AGV mit Tarifbindung ist, darf er das nicht! Er kann dann lediglich freiwillige jederzeit widerrufbare Zulagen bei allen MA`s um die Erhöhung kürzen.
MA
mr. as
17.10.2007 um 12:49 Uhr
und wie sieht es aus, wenn der AG nicht mehr im AGV ist, aber der Tarifvertrag nachwirkt?
W
Werner
18.10.2007 um 16:22 Uhr
dann darf der ArbGeb. das! Es sei denn im AV ist der Passus das der jeweils geltende Tarifvertrag der XXXX(Tarifvertragsparteien) zur Anwendung kommt!