Musterarbeitsverträge
Es soll ein Mitbestimmungsrecht bei Musterarbeitsverträgen geben; aus welcher Vorschrift leitet sichdas ab?
Community-Antworten (2)
23.04.2019 um 12:42 Uhr
§ 94 BetrVG.
23.04.2019 um 14:11 Uhr
Hier ist das Stichwort: AGB Kontrolle durch den BR.
Vielleicht findest Du hier etwas: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/F/formulararbeitsvertraege.html https://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_124.pdf https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB.html
Im wesentlichen greift hier: § 80 BetrVG Allgemeine Aufgaben, (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
mit § 305c, BGB, Überraschende und mehrdeutige Klauseln (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
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