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§124SGB IX

F
Fragespiel
Apr 2019 bearbeitet

Ich habe eine Gleichstellung und habe meinen AG aufgefordert mich ab Anfang Mai von Überstunden freizustellen. Muss er mich ab diesem Zeitpunkt freistellen oder muss ich eine 3monatige Wartezeit hinnehmen?

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Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

17.04.2019 um 08:45 Uhr

Sorry, Gleichgestellt heißt nicht automatisch alle Rechte eines Schwerbehinderten. Es gibt nur Kündigungsschutz und Förderhilfen... Gruckst du: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/schwerbehinderung-und-gleichstellung oder: https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/21146/gleichstellung_mit_schwerbehinderten_menschen

§
§§Reiter

17.04.2019 um 11:35 Uhr

...und der § 124 SGB IX ist seit 01.01.2018 außer Kraft. Die Befreiung von der Mehrarbeit ist seit dem in § 207 SGB IX geregelt.

P
Pjöööng

17.04.2019 um 11:42 Uhr

Erbsenzähler, in den von Dir referenzierten Links kann ich Deine Behauptung nicht nachvollziehen. Wo findet sich denn die Rechtsgrundlage dass der § 207 für Gleichgestellte nicht gilt?

§
§§Reiter

17.04.2019 um 12:59 Uhr

Zitat von Pjöööng: "Erbsenzähler, in den von Dir referenzierten Links kann ich Deine Behauptung nicht nachvollziehen. Wo findet sich denn die Rechtsgrundlage dass der § 207 für Gleichgestellte nicht gilt?"

Die Links sind wirklich nicht hilfreich, aber dennoch würde ich vermuten, dass die Aussage stimmt. Das SGB IX unterscheidet zwischen "schwerbehinderten Menschen" und "einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen" (§ 2 Abs. 2 & 3 SGB IX). Und in § 207 SGB IX ist nur von Schwerbehinderten, nicht aber von Gleichgestellten die Rede.

P
Pjöööng

17.04.2019 um 13:14 Uhr

Für einen Paragraphenreiter eine erstaunliche Logik, wo doch die Gleichgestellten den Schwerbehinderten GLEICHGESTELLT sind.

Ich empfehle hier ja den § 151 (3) SGB IX. Dort ist explizit aufgeführt, welche Regelungen für Gleichgestellte keine Anwendung finden. Der § 207 findet Anwendung!

Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Ich sehe keinen Grund für eine 3monatige Wartezeit.

§
§§Reiter

17.04.2019 um 14:08 Uhr

...und der Pjöööng hat mal wieder recht! Den § 151 SGB IX hatte ich nicht auf dem Schirm. Bin kein SBV und das SGB IX gehört nicht zu meiner täglichen Lektüre.

Wobei ich jetzt meine "Logik" nicht ganz so erstaunlich finde! Ganz so 100%ig GLEICHGESTELLT sind sie dann jawohl doch nicht, wenn manche Regelungen für Gleichgestellte keine Anwendung finden. So ne Klugscheißerei hast Du doch gar nicht nötig Pjöööng ;)

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